2719/J-BR/2009

Eingelangt am 03.08.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen

betreffend  Spekulationsgeschäfte  der  Länder  Salzburg,   Burgenland  und Kärnten

an den Bundesminister für Finanzen

Wenn man den Rechnungshofbericht zur Österreichische Bundesfinanzierungsagentur liest, ergibt sich folgendes Ergebnis: die ÖBFA hat für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in den vergangenen Jahren Vorteile von 3,3 Mrd. erwirtschaftet. Das ist ein ausgezeichnetes Ergebnis und nur möglich Dank der professionellen Arbeit, die in der Agentur geleistet wird.

Die Zahlen liegen auf dem Tisch: Auf S. 154 sagt der Rechnungshof, dass die ÖBFA in den Jahren 2002 - 2007 einen Zinsvorteil von 3 Mrd. erwirtschaftet hat. Drei Milliarden Euro Vorteil für die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler: alleine an dieser Zahl zeigt sich, wie absurd die Vorwürfe an die ÖBFA sind, sie habe nicht ordentlich gewirtschaftet.

Vorteile hat die ÖBFA aber nicht nur bei den Zinsersparnissen erzielt sondern auch im vieldiskutierten Bereich der Veranlagungen. Wiederum ein Zitat aus dem Rechnungshofbericht: Auf S. 127 wird hervorgestrichen, dass die ÖBFA in den vergangenen Jahren dem Bund einen Nettoertrag von 685 Mio. erwirtschaftet hat. Selbst wenn das vom Rechnungshof mit 380 Mio. bezifferte Risiko bei einzelnen Veranlagungen tatsächlich schlagend werden würde, bliebe den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern unter dem Strich ein Vorteil von rd. 300 Mio. .


Selbst Abgeordnete Kogler von den Grünen bestätigt öffentlich, dass die ÖBFA „über weite Strecken brauchbare Arbeit“ geleistet hat.

Großen Anlass zur Sorge machen demgegenüber die Aussagen des Rechnungshofes zum Risikomanagement und zu den Spekulationsgeschäften mancher Bundesländer. So führten beispielsweise bis auf den Bund die überprüften Gebietskörperschaften keine durchgängigen Risikobewertungen der Schuldenportfolios durch.

Allein in Salzburg lag das Verlustrisiko bei rund 178 Mio - das entsprach 10% der Gesamteinnahmen des Landes Salzburg. Im Burgenland mußte der Steuerzahler aufgrund der getätigten Geschäfte höhere Zinsen zahlen, als wenn man keine Versuche unternommen hätte, die Zinsbelastung zu senken. Kärnten wiederum weist den höchsten Anteil an Fremdwährungsverschuldung auf und erzielte durch seine Spekulationen ebenfalls zum Teil höhere Zinsbelastung als ohne.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

ANFRAGE

1.         Wie bewerten Sie die Aussagen des Rechnungshofes zu den Spekulationsgeschäften von Salzburg, Burgenland und Kärnten?

2.         Ist das Risiko, das seitens dieser Länder eingegangen wurde, bezifferbar?

3.    Wenn ja: in welchem Verhältnis steht dieses Risiko zum Veranlagungsverhalten der Bundesfinanzierungsagentur?


4.         Der Rechnungshofbericht weist im Zeitraum 2002 bis 2007 einen Vorteil von 3,3, Mrd aus, den die Bundesfinanzierungsagentur erwirtschaftet hat. Wie sieht die entsprechende Bilanz von Salzburg, Burgenland und Kärnten aus?

5.          Laut Rechnungshofbericht sind die Länder Salzburg und Burgenland ein hohes Risiko bei Derivaten im Zusammenhang mit Fremdwährungsfinanzierungen eingegangen. Wie sieht der Nettoeffekt des Fremdwährungsportfolios der Bundesfinanzierungsagentur aus, und zwar aufgeschlüsselt nach Jahren seit ihrer Gründung im Jahr 1993?

6.          Haben Salzburg, Burgenland und Kärnten mittlerweile ein ausreichendes Risikomanagement entwickelt?