2721/J-BR/2009
Eingelangt am 25.08.2009
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möglich.
Anfrage
der Bundesräte Gumplmaier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die offenen Abgabenrückstände per 31.12. 2008
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage :
1.
Wie hoch sind die gesamten Abgabenrückstände zum
31.12. 2008
(vergleichbar
in der Systematik mit den Zahlen früherer Jahre dargestellt im
Rechnungshofbericht
Bund 2007/14)?
2.
Wie hoch sind die in diesem Betrag enthaltenen aber noch nicht fälligen
Steuerrückstände enthalten?
3.
Wie viel ist von der Gesamtsumme zum 31. 12. 2008 für Rückstände von
Unternehmen in
Insolvenzverfahren abzuziehen?
4.
Wie hoch sind die Beträge(ohne Insolvenzen), deren Einhebung
per 31. 12.
2008 gem. § 212 a BAO ausgesetzt ist?
5.
Wie hoch sind die Beträge(ohne Insolvenzen), deren
Einbringung per 31. 12.
2008 gem. § 231 BAO ausgesetzt sind?
6.
Wie hoch sind die Beträge, deren Einbringung zum 31. 12. 2008
durch
Zahlungserleichterungen
etc. gehemmt ist?
7.
Wie hoch sind
die vollstreckbaren Rückstände (ohne Insolvenzen) zum 31.12.
2008?
8.
Es
wird ersucht, die Ergebnisse für die Fragen 1 - 7 untergliedert nach
den
wichtigsten
Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,
Lohnsteuer,
ev. andere Steuern mit maßgeblichen Rückständen und eine
Restposition)
darzustellen.
9.
Wurden im Jahr 2008 bzw. werden im laufenden Jahr besondere Maßnahmen
zur Verminderung der
Abgabenrückstände gesetzt?
10.
Hat es im Jahr 2008 im Bereich der Abgabeneinbringung der Finanzämter
wesentliche
organisatorischen Änderungen ergeben, wie hat sich der
Personalstand (Zahl der besetzten Planstellen in diesen
Organisationseinheiten) entwickelt?