2724/J-BR/2009
Eingelangt am 08.09.2009
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möglich.
Anfrage
der Bundesräte Ing. Reinhold Einwallner
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Hangrutschung in Doren
Anfang des Jahres 2007 begann ein seit Jahrzehnten als kritisch einzustufender Hang in der Vorarlberger Gemeinde Doren - nach größeren Rutschungen in den Jahren 1988 und 2005 - wieder zu rutschen. Innerhalb kürzester Zeit rutschte dabei das sogenannte Dorener Gschlief mehrere Meter ab. Bis heute ist der Hang nicht zur Ruhe gekommen.
Nach ersten Sanierungsmaßnahmen sowie auch nach ersten Vorwürfen des Dorener Bürgermeisters Anton Vögel gegenüber dem Land Vorarlberg, stehen nun größere Sanierungsmaßnahmen an.
Geplant ist dabei ein neues Modell der Hangsicherung. Mittels Probebohrung und Messbrunnen soll bis Sommer 2010 die Wirksamkeit der neuen Methode zur Hangstabilisierung erprobt werden. Geplant sind insgesamt sechs Vakuumbrunnen, die den Wasserdruck hinter der Hangwand wegnehmen und in weiterer Folge die Rutschung endgültig stoppen sollen.
Allerdings gibt es noch weitere offene Fragen bzgl. der weiteren Vorgehensweise bzw. der bisher gesetzten Maßnahmen.
Deshalb richten die unterzeichnenden Bundesräte an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.) Seit wann gibt es am „Dorener Gschlief“ Hangrutschungen und welche
diesbezüglichen Maßnahmen wurden jeweils gesetzt (mit der Bitte um Angabe der Kosten für die jeweilige Gebietskörperschaft)?
2.) Mit welchen Rutschungsausmaßen ist aus Sicht der Geologen in der nächsten
Zukunft noch zu rechnen bzw. was ist das „worst-case-Szenario“ für das „Dorener Gschlief?
3.) Entspricht es den Tatsachen, dass zur Sanierung des „Dorener Gschliefs“ 10
Millionen Euro eingesetzt werden und wenn ja, wer trägt welche Kosten?
4.) Wie viele Haushalte und wie viele Personen sind potenziell von der Hangrutschung
in Doren bedroht?
5.) Sind Sie bereit, über die bereits zugesagten Mittel zur Sanierung der Hangrutschung
in Doren hinauszugehen, um die bedrohten Haushalte zu retten?
6.) Im Jahre 1989 wurde eine Tiefendrainage erstellt, welche bereits im Jahre 2003
erneuert wurde. Geologen sind der Ansicht, dass durch diese damalige Maßnahme der Hang be- statt entwässert und deshalb die Situation verschärft wurde.
Sind Sie auch der Ansicht, dass die Tiefendrainage des Jahres 1989 ein Fehler war und wenn nein, auf welche Gutachten bzw. Erkenntnisse stützen Sie sich?