2727/J-BR/2009

Eingelangt am 12.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Bundesrates Ertl

und weiterer Bundesräte

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Dienstpflichtverletzung eines Polizeibeamten vom Stadtpolizeikommando Schwechat

 

 

Zur Aktenzahl 61 BAZ  486/08k wurde betreffend des Polizeibeamten CI Kratky Peter vom Stadtpolizeikommando Schwechat ein Verfahren wegen „Verdacht der Untreue“ beim BG Schwechat bzw. LG Korneuburg geführt. Das Verfahren wurde wegen „Verjährung“ von der Staatsanwaltschaft Korneuburg eingestellt.

 

Hinsichtlich des Verdachtes  einer begangenen Dienstpflichtverletzung erfolgte (noch) keine Verjährung und wurde daher eine Disziplinaranzeige betreffend CI Peter KRATKY eingeleitet.

 

Der verursachte Schaden zum Nachteil der Beamten des Schwechater Stadtpolizeikommandos wurde erst über Intervention wieder gut gemacht.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.      Wurde tatsächlich eine Disziplinaranzeige zum o.a. Sachverhalt  erstattet?

 

2.      Wenn nein, warum nicht?

 

3.      Wann ist mit einer Entscheidung zum o.a. Sachverhalt zu rechnen?

 

4.      Falls eingeleitet, warum hat ein derartiges Verfahren für einen Exekutivbeamten keine Konsequenzen?