2727/J-BR/2009
Eingelangt am 12.11.2009
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ANFRAGE
des Bundesrates Ertl
und weiterer Bundesräte
an die Frau Bundesministerin für Inneres
betreffend Dienstpflichtverletzung eines Polizeibeamten vom Stadtpolizeikommando Schwechat
Zur Aktenzahl 61 BAZ 486/08k wurde betreffend des Polizeibeamten CI Kratky Peter vom Stadtpolizeikommando Schwechat ein Verfahren wegen „Verdacht der Untreue“ beim BG Schwechat bzw. LG Korneuburg geführt. Das Verfahren wurde wegen „Verjährung“ von der Staatsanwaltschaft Korneuburg eingestellt.
Hinsichtlich des Verdachtes einer begangenen Dienstpflichtverletzung erfolgte (noch) keine Verjährung und wurde daher eine Disziplinaranzeige betreffend CI Peter KRATKY eingeleitet.
Der verursachte Schaden zum Nachteil der Beamten des Schwechater Stadtpolizeikommandos wurde erst über Intervention wieder gut gemacht.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wurde tatsächlich eine Disziplinaranzeige zum o.a. Sachverhalt erstattet?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wann ist mit einer Entscheidung zum o.a. Sachverhalt zu rechnen?
4. Falls eingeleitet, warum hat ein derartiges Verfahren für einen Exekutivbeamten keine Konsequenzen?