2735/J-BR/2010
Eingelangt am 20.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Konecny
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Denkmalschutz
Mit 1.1.2010 ist die Gesetzesvermutung, dass Gebäude, die im öffentlichen Eigentum und im Eigentum der Kirchen stehen, unter Denkmalschutz stehen, weggefallen.
Das Bundesdenkmalamt war beauftragt, bis zu diesem Termin die Objekte auf ihre Denkmalswürdigkeit zu überprüfen und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch Bescheid die Unterschutzstellung zu verfügen.
Dies bedeutete eine gewaltige Anstrengung des Bundesdenkmalamtes und der Landeskonservatorate und stellt zugleich eine Zäsur in der rechtlichen Situation des Denkmalschutzes in Österreich dar.
Es erscheint deshalb angebracht, eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes zu überlegen, die der neuen Rechtssituation Rechnung trägt und bei dieser Gelegenheit eine Modernisierung dieses Gesetzes durchzuführen.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an die Bundesminsterin für Unterricht, Kunst und Kultur die nachstehenden
Anfragen:
1. Ist es tatsächlich gelungen, bis zum 31.12.2009 den Gesamtbestand an in öffentlichem oder kirchlichem Eigentum stehenden Objekte auf ihre Denkmalwürdigkeit zu überprüfen?
1a. Soferne „Restfälle“ verblieben sind, welche Vorgangsweise wird das Bundesdenkmalamt in diesen Fällen einschlagen und bis wann ist allenfalls mit der Aufarbeitung dieser Restfälle zu rechnen?
2. In wie vielen Fällen ist es - aufgegliedert nach Bundesländern - zu einer definitiven Unterschutzstellung, in wie vielen Fällen zu einer vorläufigen Unterschutzstellung gekommen und für wie viele Objekte ist nunmehr aufgrund des Wegfalls der erwähnten Rechtsvermutung der Denkmalschutz aufgehoben worden?
3. Planen Sie eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes und sind gegebenenfalls bereits entsprechende Vorarbeiten in Gange?
3a. Welche Schwerpunkte wird gegebenenfalls diese Neufassung des Denkmalschutzgesetzes haben?