2756/J-BR/2010
Eingelangt am
06.05.2010
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möglich.
Anfrage
der Bundesräte Martin Preineder,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Gleichklang der Kontrollmechanismen zwischen Bund - Ländern
Im
Zusammenhang mit der geplanten Einführung der bedarfsorientierten
Mindestsicherung
wurde die Art.
15a-Vereinbarung durch den Bund den Bundesländern übermittelt. Die
Bundesländer schaffen nun in ihrem Wirkungsbereich die entsprechenden
gesetzlichen
Grundlagen.
Im Sinne der sozialen
Treffsicherheit und der Verhinderung von missbräuchlicher
Inanspruchnahme von Leistungen kommt einem einheitlichen Vollzug mit genauer
Überprüfung der
Anspruchsvoraussetzungen und einer effizienten Kontrolle eine wesentliche
Bedeutung zu. Hinsichtlich der Leistungen des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes
(Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Deckung
des Lebensunterhalts) ist es Aufgabe des Bundes,
die entsprechenden Kontroll- und Steuerungsmechanismen durch das
Arbeitsmarktservice
sicherzustellen.
Sofern mit Leistungen aus dem
Arbeitslosenversicherungsgesetz der Richtsatz der
bedarfsorientierten Mindestsicherung (Mindeststandard) nicht erreicht wird,
leisten die
Länder den
Differenzbetrag auf den Mindeststandard. In die Zuständigkeit der
Länder fällt es,
ihrerseits Kontroll-
und Steuerungsmechanismen für den Vollzug der Sozialhilfe-
Unterstützungen sicherzustellen.
Einer
abgestimmten Vorgehensweise und einem einheitlichen Vollzug zwischen Bund und
Ländern
kommt damit erhebliche Bedeutung zu, insbesondere in Bezug auf die Feststellung
von Antragsvoraussetzungen für EU-Bürger und Fremde.
Die
unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher an den
Bundesminister für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz folgende
Anfrage
l)Welche Maßnahmen
wurden seitens des Bundes bereits getroffen oder wann werden diese
getroffen, um einen österreichweiten Gleichklang in der Vollzugspraxis
zwischen Bund bzw.
AMS
und Ländern mit Inkrafttreten der Mindestsicherung zu gewährleisten?
2) Welche
Vorkehrungen wurden mit den Ländern bereits vereinbart oder werden
noch
vereinbart,
um diesen Gleichklang in der Vollzugspraxis sicherzustellen?