2757/J-BR/2010

Eingelangt am 06.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesräte Martin Preineder

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Bezug einer Ausgleichszulage durch EU-Bürger und bei zwischenstaatlichen

Teilpensionen

Wie immer wieder Medienberichten zu entnehmen ist, ist es EU-Bürgern möglich, in
Österreich die Ausgleichszulage zu Pensionen („Mindestpension“) zu beziehen.
Voraussetzung dafür ist lediglich die Begründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich. Im
Vollzug dieser Bestimmungen kommt den Pensionsversicherungen und damit letztlich dem
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine wesentliche Funktion zu,
um missbräuchliche Inanspruchnahmen zu verhindern.

Mit dem 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 wurden Bestimmungen eingeführt, die
Missbrauch verhindern sollen. Dazu gehören unter anderem:

         Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland

         Umstellung auf Barauszahlung

         einmal jährlich Meldung der für den Anspruch auf Ausgleichszulage wesentlichen
Angaben

         Überprüfung, ob Leistungen der österreichischen Krankenversicherung in Anspruch
genommen werden und Kostenerstattung auf Grund ausländischer ärztlicher Honorare
beantragt wird

         Vorlage von Rechnungen österreichischer Energieversorgungsunternehmen

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1)            Wie hoch ist die Zahl jener Personen, die eine österreichische Ausgleichszulage zu
einer Grundpension eines anderen EU-Staates beziehen?

2)            Aus welchen EU-Ländern stammen diese Personen?

3)            Wie hoch ist die Zahl jener Personen, die eine österreichische Ausgleichszulage zu
einer österreichischen zwischenstaatlichen Teilpension beziehen?

4)     Wie hoch ist der Aufwand für diese Ausgleichszulagen (bitte aufgliedern)?

5)            Wann und in welcher Form wurden die Träger der Pensionsversicherungen
angewiesen, Überprüfungen vorzunehmen?

6)            In wie vielen Fällen erfolgte eine Umstellung auf Barauszahlung?

7)            In wie vielen Fällen wurden seit Jahresbeginn Überprüfungen im Sinne der
vorgenannten Punkte vorgenommen?

8)            Zu welchem Ergebnis kamen diese Überprüfungen?

9)            Ist eine Evaluierung der Regelungen, allenfalls eine Verschärfung der Bestimmungen
geplant?