2757/J-BR/2010
Eingelangt am 06.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Martin Preineder
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Bezug einer Ausgleichszulage durch EU-Bürger und bei zwischenstaatlichen
Teilpensionen
Wie immer wieder
Medienberichten zu entnehmen ist, ist es EU-Bürgern möglich, in
Österreich die Ausgleichszulage zu Pensionen („Mindestpension“)
zu beziehen.
Voraussetzung dafür ist lediglich die
Begründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich. Im
Vollzug dieser Bestimmungen kommt den Pensionsversicherungen und damit
letztlich dem
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine wesentliche
Funktion zu,
um missbräuchliche Inanspruchnahmen zu verhindern.
Mit
dem 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 wurden Bestimmungen
eingeführt, die
Missbrauch verhindern sollen. Dazu gehören unter anderem:
• Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland
• Umstellung auf Barauszahlung
•
einmal jährlich Meldung der für den Anspruch auf
Ausgleichszulage wesentlichen
Angaben
•
Überprüfung,
ob Leistungen der österreichischen Krankenversicherung in Anspruch
genommen werden und Kostenerstattung auf
Grund ausländischer ärztlicher Honorare
beantragt wird
• Vorlage von Rechnungen österreichischer Energieversorgungsunternehmen
Die
unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher an den
Bundesminister für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1)
Wie hoch ist die Zahl jener Personen, die eine österreichische
Ausgleichszulage zu
einer Grundpension eines anderen EU-Staates beziehen?
2) Aus welchen EU-Ländern stammen diese Personen?
3)
Wie hoch ist die Zahl jener Personen, die eine österreichische
Ausgleichszulage zu
einer österreichischen zwischenstaatlichen Teilpension beziehen?
4) Wie hoch ist der Aufwand für diese Ausgleichszulagen (bitte aufgliedern)?
5)
Wann und in welcher Form wurden die Träger der
Pensionsversicherungen
angewiesen, Überprüfungen vorzunehmen?
6) In wie vielen Fällen erfolgte eine Umstellung auf Barauszahlung?
7)
In wie vielen Fällen wurden seit Jahresbeginn
Überprüfungen im Sinne der
vorgenannten Punkte vorgenommen?
8) Zu welchem Ergebnis kamen diese Überprüfungen?
9)
Ist eine Evaluierung der Regelungen, allenfalls eine Verschärfung
der Bestimmungen
geplant?