2760/J-BR/2010
Eingelangt am
07.06.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Josef Steinkogler, Notburga Astleitner, Ferdinand Tiefnig
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Denkmalschutz in Hallstatt
Wie den
Medien zu entnehmen ist, herrscht in Hallstatt, das zum UNESCO-
Weltkulturerbe gehört, derzeit große Aufregung in der Bevölkerung, da das
Bundesdenkmalamt beabsichtigt, einen großen Teil des Ortes Hallstatt zusätzlich
zum bereits unter Denkmalschutz stehenden
alten Ortskern unter Denkmalschutz zu
stellen. Ganz konkret geht es zunächst um den Ortsteil Markt (Bereich zwischen den
beiden Tunnelportalen), davon wären ca. 150
Häuser
betroffen. Im kommenden Jahr
soll die
Unterschutzstellung der Ortsteile Land und Salzburg erfolgen. Dabei geht es
um ca. 280 weitere Häuser, sodass beinahe der gesamte
Ort Hallstatt unter
Denkmalschutz gestellt würde.
Große Aufregung herrscht vor allem deshalb, da
eine Unterschutzstellung ein
Betretungsrecht und die Eintragung im Grundbuch nach sich ziehen würde. In
weiterer Folge wird eine Abwanderung der Bevölkerung, vor allem der Jugendlichen,
befürchtet.
Zu bedenken gilt weiters, dass
auch andere Instrumentarien wie OÖ
Bauordnung
und OÖ
Naturschutzgesetz dazu beigetragen haben, die Häuser und das
einzigartige
Ensemble lebendig zu erhalten.
Aufgrund der
oben genannten Tatsachen hat der OÖ Landtag am 13. April 2010
eine
Resolution beschlossen, in der die Bundesregierung darum ersucht wird, dass
die
Unterschutzstellung von Hallstatt nur dann erfolgen dürfe, wenn „zuvor mit der
Gemeinde und den betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern
ein
Einvernehmen über den
Umfang des Denkmalschutzes........... hergestellt
wurde“.
Die
unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für
Unterricht,
Kunst und Kultur
folgende
Anfrage:
1. Aus welchen Gründen soll Hallstatt unter Denkmalschutz gestellt werden?
2. Warum ist die derzeitige Unterschutzstellung nicht ausreichend?
3.
Ist Ihnen die
Resolution des Oberösterreichischen Landtages an die
Bundesregierung bekannt?
4. Wenn ja, welche Schritte werden Sie nun diesbezüglich setzen?
5.
Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei der
Unterschutzstellung das
Einvernehmen mit der
Bevölkerung und der Gemeinde
hergestellt werden
kann?
6.
Waren Sie bereits in Hallstatt und haben Gespräche mit der
Bevölkerung und
den zuständigen Behörden geführt?
7.
Teilen Sie die
Sorgen der Bevölkerung von Hallstatt, dass nach
der
Unterschutzstellung die Bediensteten des
Bundesdenkmalamtes ein
Zutrittsrecht in das jeweilige
Wohnhaus haben und damit das Eigentumsrecht
eingeschränkt wird, da bei zukünftigen
Umbau- oder Sanierungsarbeiten das
Bundesdenkmalamt
mitredet und mitentscheidet ?
8.
Ist es
richtig, dass bei Verweigerung des Zutrittes der Zutritt laut
Bundesdenkmalamt nötigenfalls
mit Polizeiunterstützung möglich ist?
9.
Teilen Sie die Sorgen der Bevölkerung von Hallstatt, dass durch überzogene
"Zwangsmaßnahmen" (das seit Jahrtausenden ohne
Zwang möglich war) ein
ganzer Ort konserviert wird und den wenigen
Menschen, die noch willens sind,
Hallstatt zu pflegen und wohnlich zu halten, die Freude am Eigentum
vertan
und eine Abwanderung provoziert?
10.Teilen Sie die Sorge der Bevölkerung,
dass sich die Bewohner von Hallstatt
durch das Vorgehen
des Bundesdenkmalamtes bevormundet und in Ihren
Persönlichkeits- und Eigentumsrechten
eingeschränkt fühlen?
11.Sind Sie als ressortzuständige
Ministerin bereit, die Sorgen der Bevölkerung
ernst zu nehmen und eine für die Bevölkerung von
Hallstatt akzeptable und
vertretbare Lösung zu unterstützen?