2762/J-BR/2010
Eingelangt am 23.06.2010
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Anfrage
der Bundesräte Wolfgang Sodl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend befristete Legalität des Uhudlers
Die bewegte Geschichte des Uhudlers ist zu einem der wichtigen Elemente für den besonderen Ruf des Weins als regionale traditionelle Spezialität geworden. Der Uhudler hat heute als Werbeträger positiven Einfluss, vor allem auf den Tourismus im Südburgenland. Mit der Novellierung des Weingesetzes am 5.11.2009 im Bundesrat erhielt ich im Ausschuss die Auskunft, dass sich der Uhudler in einer sogenannten „Grauzone" befindet. Mit der Folge, dass der Uhudler im Jahre 2020 wieder vor einem Produktionsverbot steht.
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Wie weit ist diese Auskunft richtig?
2. Bis wann ist die Produktion des Uhudlers gesichert?
3. Was werden Sie unternehmen, wenn es eine befristete Produktion gibt, um eine unbefristete Produktion gesetzlich zu erwirken?