2771/J-BR/2010

Eingelangt am 22.07.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Stefan Schennach, Freunde und Freundinnen an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Transparenzbedarf bei Einkommen und Steueraufkommen aus der Landwirtschaft"

Die unterfertigten Bundesrätinnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

Ihre Anfragebeantwortung 5139/AB vom 2. Juli 2010 an Abgeordnete des Nationalrates reicht leider nicht aus, um die angefragten Informationen über die Einkommen und das Steueraufkommen aus der Landwirtschaft auch tatsächlich transparent nachzuvollziehen. Gerade im Bundesrat hatten wir im Rahmen der Debatte um den Grünen Bericht eine Reihe von Aspekten zum bäuerlichen Einkommen diskutiert. Dabei wurde auch die geringe Transparenz angesprochen, die auch durch diese Anfragebeantwortung an Kolleginnen des Nationalrates nicht erhellt wurden.

In Ihrer Beantwortung werden die zentralen Ergebnisse der vom BMF in Auftrag gegebenen Studie über die Einheitsbewertung nicht mitgeteilt, die gerade aber auch aus föderaler Sicht und vor dem Hintergrund der derzeitigen Debatte von höchsten Interesse sind. Insbesondere die massiven Diskrepanzen zwischen dem angeführten zu versteuernden Einkommen aus der Landwirtschaft, den Nettountemehmensgewinnen und der Steuerleistungen des Sektors bedürfen weiterer Aufklärung. Auf Basis der    Anfragebeantwortung    steht    einem Nettounternehmensgewinn des land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftsbereiches von rund 3 Milliarden im Jahr 2007 eine Steuerleistung von 50 Millionen Euro gegenüber, das ist ein Steuersatz von 1,6.%. Wie aus der folgenden Tabelle ersichtlich, fließen seit 1989 lediglich 4,9 % der Nettountemehmensgewinne[1] dem tatsächlich versteuerten Einkommen[2] aus der Land- und Forstwirtschaft zu.

 

Jahr

Nettounternehmensgewinn in Millionen Euro

Versteuertes Einkommen in Millionen Euro

Anteil des versteuerten Einkommens am Nettounternehmensgewinn

1989

2591

107

4,13%

1990

2825

125

4,42%

1991

2581

104

4,03%

1992

2410

90

3,73%

1993

2110

72

3,41%

1994

2505

76

3,03%

1995

2537

86

3,39%

1996

2308

95

4,12%

1997

2090

94

4,50%

1998

1984

102

5,14%

1999

1951

114

5,84%

2000

1986

104

5,24%

2001

2337

138

5,91%

2002

2227

142

6,38%

2003

2236

159

7,11%

2004

2299

133

5,79%

2005

2231

125

5,60%

2006

2622

141

5,38%

2007

3082

194

6,29%

Summe

44912

2201

4,90%

 

Unverständlich ist außerdem warum der Grüne Bericht des BMLFUW und Ihre Anfragebeantwortung 5139/AB zu den Einkommenssteuerleistungen des land- und forstwirtschaftlichen Sektors völlig unterschiedliche Zahlen liefern, obwohl sich auch das BMLFUW auf Schätzungen des BMF beruft. Für das Jahr 2007 wurden einmal 50 Millionen Euro und einmal 35 Mio. Euro Steueraufkommen ausgewiesen, was einer Differenz von 15 Millionen Euro bzw. von fast einem Drittel entspricht. Die von Ihnen bzw. dem BMLFUW angeführten Zahlen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr

Einkommenssteuer in Millionen Euro laut BMF[3]

Einkommenssteuer in Millionen Euro laut BMFLUW[4]

2000

24

23,26

2001

31

27

2002

32

31

2003

37

32

2004

30

36

2005

32

38

2006

35

35

2007

50

35

Darüber hinaus erscheint es, als wäre es dem BMF aufgrund der derzeitigen bundesgesetzlichen Ausgestaltung nicht möglich, relevante Informationen über die Einkommen und die Steuerleistungen des Sektors zu erlangen.

Die unterfertigenden Mitglieder des Bundesrates stellen daher die folgende Anfrage:


1.) Wie lauten die Ergebnisse der in der Anfragebeantwortung 5139/AB von Ihnen angesprochenen, vom BMF unter Verschluss gehalten Studie[5] im Zusammenhang mit dem Einheitswertsystem im Wortlaut?

2.) Wie ist es zu erklären, dass seit 1989 nur in etwa 5 % der Nettounternehmensgewinne in der Landwirtschaft auch versteuert werden?

3.) Die Agrarförderungen werden an eine/n konkrete/n Bewirtschafterln (natürliche Person") ausbezahlt, der/die einen landwirtschaftlichen Betrieb führt. Die Beantwortung der Frage 10 in Ihrer Anfragebeantwortung 5139/AB ist daher nicht nachvollziehbar. Wie lautet die Summe der Agrarförderungen der 500 landwirtschaftlichen Betriebsführerlnnen mit den höchsten Fördersummen laut Transparenzdatenbank?

3a.) Wie hoch ist die Summe der korrespondierenden Zahlungen zur Einkommenssteuer für diese Personen?

4.) Wie ist es zu erklären, dass die Angaben des Grünen Berichtes und die Angaben in Ihrer Antwort zum Steueraufkommen um bis zu 15 Millionen Euro auseinanderklaffen?

5.) Welche Daten müssten Sie erheben um die Fragen 5-8 der Anfrage 5209/J vom 3. Mai 2010 beantworten zu können?

5a.) Welche Daten müssten erhoben werden um feststellen zu können, inwieweit das System der Einheitswertbesteuerung der Steuerleistungsfähigkeit des/der einzelnen Landwirts/Landwirtin gerecht wird?



[1] Vgl. Anfragebeantwortung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 5127/AB zu 5208/J vom 30. Juni 2010

[2] Vgl. Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen 5139/AB zu 5209/J vom 02. Juli 2010.

[3] Vgl. Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen 5139/AB zu 5209/J vom 02. Juli 2010.

[4] Vgl. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (2009): Grüner Bericht 2009, S. 202.

[5] ln Ihrer Beantwortung 5139/AB weisen sie darauf hin, dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage der Ergebnisse der im Einleitungstext angesprochenen Studie an den Nationalrat besteht. Dies ist zweifelsohne richtig, gleichzeitig berechtigt aber § 52 (1) B-VG die Abgeordneten zum Nationalrat die "Mitglieder [der Bundesregierung] über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen". Wir ersuchen Sie, dieser Verpflichtung nachzukommen