2771/J-BR/2010
Eingelangt am 22.07.2010
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schennach, Freunde und Freundinnen an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Transparenzbedarf bei Einkommen und Steueraufkommen aus der Landwirtschaft"
Die unterfertigten Bundesrätinnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
Ihre Anfragebeantwortung 5139/AB vom 2. Juli 2010 an Abgeordnete des Nationalrates reicht leider nicht aus, um die angefragten Informationen über die Einkommen und das Steueraufkommen aus der Landwirtschaft auch tatsächlich transparent nachzuvollziehen. Gerade im Bundesrat hatten wir im Rahmen der Debatte um den Grünen Bericht eine Reihe von Aspekten zum bäuerlichen Einkommen diskutiert. Dabei wurde auch die geringe Transparenz angesprochen, die auch durch diese Anfragebeantwortung an Kolleginnen des Nationalrates nicht erhellt wurden.
In Ihrer Beantwortung werden die zentralen Ergebnisse der vom BMF in Auftrag gegebenen Studie über die Einheitsbewertung nicht mitgeteilt, die gerade aber auch aus föderaler Sicht und vor dem Hintergrund der derzeitigen Debatte von höchsten Interesse sind. Insbesondere die massiven Diskrepanzen zwischen dem angeführten zu versteuernden Einkommen aus der Landwirtschaft, den Nettountemehmensgewinnen und der Steuerleistungen des Sektors bedürfen weiterer Aufklärung. Auf Basis der Anfragebeantwortung steht einem Nettounternehmensgewinn des land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftsbereiches von rund 3 Milliarden im Jahr 2007 eine Steuerleistung von 50 Millionen Euro gegenüber, das ist ein Steuersatz von 1,6.%. Wie aus der folgenden Tabelle ersichtlich, fließen seit 1989 lediglich 4,9 % der Nettountemehmensgewinne[1] dem tatsächlich versteuerten Einkommen[2] aus der Land- und Forstwirtschaft zu.
Jahr |
Nettounternehmensgewinn in Millionen Euro |
Versteuertes Einkommen in Millionen Euro |
Anteil des versteuerten Einkommens am Nettounternehmensgewinn |
1989 |
2591 |
107 |
4,13% |
1990 |
2825 |
125 |
4,42% |
1991 |
2581 |
104 |
4,03% |
1992 |
2410 |
90 |
3,73% |
1993 |
2110 |
72 |
3,41% |
1994 |
2505 |
76 |
3,03% |
1995 |
2537 |
86 |
3,39% |
1996 |
2308 |
95 |
4,12% |
1997 |
2090 |
94 |
4,50% |
1998 |
1984 |
102 |
5,14% |
1999 |
1951 |
114 |
5,84% |
2000 |
1986 |
104 |
5,24% |
2001 |
2337 |
138 |
5,91% |
2002 |
2227 |
142 |
6,38% |
2003 |
2236 |
159 |
7,11% |
2004 |
2299 |
133 |
5,79% |
2005 |
2231 |
125 |
5,60% |
2006 |
2622 |
141 |
5,38% |
2007 |
3082 |
194 |
6,29% |
Summe |
44912 |
2201 |
4,90% |
Unverständlich ist außerdem warum der Grüne Bericht des BMLFUW und Ihre Anfragebeantwortung 5139/AB zu den Einkommenssteuerleistungen des land- und forstwirtschaftlichen Sektors völlig unterschiedliche Zahlen liefern, obwohl sich auch das BMLFUW auf Schätzungen des BMF beruft. Für das Jahr 2007 wurden einmal 50 Millionen Euro und einmal 35 Mio. Euro Steueraufkommen ausgewiesen, was einer Differenz von 15 Millionen Euro bzw. von fast einem Drittel entspricht. Die von Ihnen bzw. dem BMLFUW angeführten Zahlen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr |
Einkommenssteuer in Millionen Euro laut BMF[3] |
Einkommenssteuer in Millionen Euro laut BMFLUW[4] |
2000 |
24 |
23,26 |
2001 |
31 |
27 |
2002 |
32 |
31 |
2003 |
37 |
32 |
2004 |
30 |
36 |
2005 |
32 |
38 |
2006 |
35 |
35 |
2007 |
50 |
35 |
Darüber hinaus erscheint es, als wäre es dem BMF aufgrund der derzeitigen bundesgesetzlichen Ausgestaltung nicht möglich, relevante Informationen über die Einkommen und die Steuerleistungen des Sektors zu erlangen.
Die unterfertigenden Mitglieder des Bundesrates stellen daher die folgende Anfrage:
1.) Wie lauten die Ergebnisse der in der Anfragebeantwortung 5139/AB von Ihnen angesprochenen, vom BMF unter Verschluss gehalten Studie[5] im Zusammenhang mit dem Einheitswertsystem im Wortlaut?
2.) Wie ist es zu erklären, dass seit 1989 nur in etwa 5 % der Nettounternehmensgewinne in der Landwirtschaft auch versteuert werden?
3.) Die Agrarförderungen werden an eine/n konkrete/n Bewirtschafterln („natürliche Person") ausbezahlt, der/die einen landwirtschaftlichen Betrieb führt. Die Beantwortung der Frage 10 in Ihrer Anfragebeantwortung 5139/AB ist daher nicht nachvollziehbar. Wie lautet die Summe der Agrarförderungen der 500 landwirtschaftlichen Betriebsführerlnnen mit den höchsten Fördersummen laut Transparenzdatenbank?
3a.) Wie hoch ist die Summe der korrespondierenden Zahlungen zur Einkommenssteuer für diese Personen?
4.) Wie ist es zu erklären, dass die Angaben des Grünen Berichtes und die Angaben in Ihrer Antwort zum Steueraufkommen um bis zu 15 Millionen Euro auseinanderklaffen?
5.) Welche Daten müssten Sie erheben um die Fragen 5-8 der Anfrage 5209/J vom 3. Mai 2010 beantworten zu können?
5a.) Welche Daten müssten erhoben werden um feststellen zu können, inwieweit das System der Einheitswertbesteuerung der Steuerleistungsfähigkeit des/der einzelnen Landwirts/Landwirtin gerecht wird?
[1] Vgl. Anfragebeantwortung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 5127/AB zu 5208/J vom 30. Juni 2010
[2] Vgl. Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen 5139/AB zu 5209/J vom 02. Juli 2010.
[3] Vgl. Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen 5139/AB zu 5209/J vom 02. Juli 2010.
[4] Vgl. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (2009): Grüner Bericht 2009, S. 202.
[5] ln Ihrer Beantwortung 5139/AB weisen sie darauf hin, dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage der Ergebnisse der im Einleitungstext angesprochenen Studie an den Nationalrat besteht. Dies ist zweifelsohne richtig, gleichzeitig berechtigt aber § 52 (1) B-VG die Abgeordneten zum Nationalrat die "Mitglieder [der Bundesregierung] über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen". Wir ersuchen Sie, dieser Verpflichtung nachzukommen