2775/J-BR/2010

Eingelangt am 02.08.2010
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Anfrage

des Bundesrates Schennach, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Steuerbefreiung gemäß §3 Abs 1 Z 10 EStG

Nach dem der Verwaltungsgerichtshof vor kurzem einen Antrag auf Gesetzesaufhebung gestellt hat, ist die Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG (Befreiung für Auslandsmontagen bzw. ausländische Bauausführungen) derzeit auf dem Prüfstand des VfGH. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Bezüge von ins Ausland entsendeten MitarbeiterInnen zur Gänze von der Lohnsteuer befreit (mindestens 1 Monat, nur bestimmte Tätigkeiten sind steuerfrei). Außerdem sind diese Bezüge von der Kommunalsteuer und vom Dienstgeberbeitrag zum FLAF befreit.

Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.         Wie viele DienstnehmerInnen haben in den letzen 3 Veranlagungsjahren die Steuerbefreiung gem § 3 Abs 1 Z 10 EStG in Anspruch genommen? (Anzahl der Personen pro Veranlagungsjahre)

2.    Wie hoch war der daraus resultierende Lohnsteuerausfall in den letzten 3 Veranlagungsjahren?

3.    Wie hoch war der daraus resultierende Ausfall an Kommunalsteuer und an Dienstgeberbeiträgen zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) in den letzen drei Veranlagungsjahren?