2778/J-BR/2010

Eingelangt am 03.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Bundesrätin Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Infrastrukturprojekte in der Stadtgemeinde Korneuburg

In Korneuburg werden derzeit 2 Infrastrukturprojekte diskutiert:

   Der Neubau des Bahnhofes Korneuburg

   Eine Autobahnabfahrt Mitte“ als weitere Anbindung der A22 an die B3

Die Notwendigkeit des Bahnhofsum- bzw. neubaus ist seit Jahren aufgrund der
starken Frequenz und des nicht behindertengerechten (teilweise auch bedenklich
engen) Zugangs virulent und wurde daher auch in das
Konjunkturpaket 2“
aufgenommen. Die Abfahrt Mitte dagegen ist weder durch Studien mit tatsächlichen
Verkehrszahlen begründet, noch scheint sie im Generalverkehrsplan oder in einem
der Konjunkturpakete auf. Dennoch existieren zumindest mündliche Zusagen der
ASFINAG bezüglich der Finanzierung der Abfahrt Mitte.

Die Verhandlungen der Gemeinde mit der ÖBB gestalten sich äußerst zäh und es
besteht die Gefahr, dass das Projekt aufgrund der Forderungen nach einer
gewaltigen finanziellen Beteiligung der Gemeinde (Vorplatz/Busbahnhof, zweiter
Durchgang) doch nicht durchgef
ührt werden kann und auch die Verbindung des
Projekts mit einer umstrittenen Grundst
ücksumwidmung ist bedenklich. Die Bauzeit
des Bahnhofs ist im Konjunkturpaket mit 2010 bis 2012 angef
ührt, doch derzeit liegt
noch kein einvernehmliches Projekt von
ÖBB und Gemeinde vor. Eine absolut
unverst
ändliche Haltung der ÖBB sehen wir auch darin, dass eine Autobahnabfahrt
in Verbindung mit einer Park & Ride Anlage am Bahnhof als Voraussetzung für einen
zweiten Zugang (donauseitig) dargestellt wird. Aufgrund der geplanten Verlagerung
des Bahnhofes ist ein weiterer Zugang vom donauseitigen Siedlungsgebiet eine
wichtige Voraussetzung zur Attraktivierung der Bahnverbindung, da damit f
ür
FußgängerInnen und RadfahrerInnen die Wegzeit zum Bahnhof um rund 5 Minuten
reduziert werden kann!

Ein Stopp des dringend notwendigen Bahnhofsumbaus würde die rund 2.000 Bahn-
Pendlerlnnen aus Korneuburg und Umgebung schwer enttäuschen und die Gefahr
einer weiteren Verlagerung des Berufsverkehrs auf die Stra
ße wird auch damit
erhöht.

Wenn nun gleichzeitig auf die Erschließung neuer Siedlungsgebiete und die
Anbindung des neuen Landesgerichtsgeb
äudes durch eine weitere (4.!)
Autobahnabfahrt gesetzt wird, die wiederum den KFZ-Verkehr forciert und eine
massive Belastung der AnrainerInnen (rd. 11.000 Fahrzeuge in der Hofaustraße, die
derzeit kaum befahren und als Zugang und Radzufahrt zur Korneuburger Au eine
wichtige Rolle im Umweltverbund spielt), ist nicht einmal mehr die Gleichwertigkeit
von Straße und Schiene gegeben - vielmehr droht eine massive zusätzliche
Verkehrsbelastung auf der A22, die im Bereich der Nordbrücke ohnehin schon an die
Grenzen der Tragf
ähigkeit gelandet ist.

 

Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.         Auf welchen gesetzlichen Beschlüssen (Generalverkehrsplan bzw.
Bundesstraßenverordnung) beruht die Zusage der ASFINAG, eine Abfahrt Mitte
in Korneuburg zu errichten?

2.         Auf welchen wirtschaftlichen Berechnungen beruht diese Zusage?

3.         Welche zusätzlichen Einnahmen erwartet sich die ASFINAG aus der Errichtung
einer weiteren Abfahrt?

4.         Liegen dem BMVIT Berechnungen über die Auswirkungen einer weiteren Abfahrt
in Korneuburg vor, die auf tatsächlichen Verkehrszahlen beruhen?

5.         Liegen dem BMVIT tatsächliche Verkehrszahlen von der A22 im Stadtgebiet
Korneuburgs vor? Wenn ja, welche?

6.         Wie soll eine vernünftige Verkehrsplanung auf Gemeindeebene stattfinden, wenn
Verkehrszahlen von hochrangigen Straßen (A22 und S1) nicht erhoben oder
veröffentlicht werden?

7.         Wie hoch sind die, im Konjunkturpaket (nach dessen Evaluierung) vorgesehenen
Kosten für den Bahnhofsumbau in Korneuburg?

8.         Ist eine Verknüpfung des Bahnhofsumbaus mit einer Grundstücksumwidmung
bzw. mit der Auflassung von Eisenbahnkreuzungen zulässig?

9.         Ist die ÖBB verpflichtet, den Umbau bzw. Neubau durchzuführen? Unter welchen
Voraussetzungen kann die Umsetzung des Projekts durch die ÖBB verweigert
werden?

10.  Durch die Errichtung eines zweiten Zugangs (donauseitig) zum Bahnhof ergäbe
sich für zahlreiche PendlerInnen (u.a. auch für den Verkehr vom/zum neuen
Landesgerichtsgeb
äude und dem neuen Siedlungsgebiet Exerzierplatz“) eine
Verkürzung der Zugangszeit zum Bahnhof um rd. 5 Min. Ist die Errichtung dieses
zweiten Zugangs im Zuge des Um/Neubaus im Konjunkturpaket gedeckt? Wenn
nein, warum nicht?