2794/J-BR/2011
Eingelangt am 17.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der Bundesrätin Kerschbaum, Kickert, Dönmez
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Infrastrukturprojekte in der Stadtgemeinde Korneuburg
In Korneuburg werden derzeit 2 Infrastrukturprojekte diskutiert:
• Der Neubau des Bahnhofes Korneuburg
• Eine Autobahnabfahrt „Mitte“ als weitere Anbindung der A22 an die B3
Die Notwendigkeit des Bahnhofsum-
bzw. neubaus ist seit Jahren aufgrund der
starken Frequenz und des nicht behindertengerechten (teilweise auch bedenklich
engen) Zugangs virulent und wurde daher auch in das „Konjunkturpaket 2“
aufgenommen. Die „Abfahrt Mitte“
dagegen ist weder durch Studien mit tatsächlichen
Verkehrszahlen begründet, noch scheint sie im
Generalverkehrsplan oder in einem
der Konjunkturpakete auf. Dennoch existieren zumindest mündliche Zusagen der
ASFINAG bezüglich der
Finanzierung der Abfahrt Mitte.
Die Verhandlungen der Gemeinde mit
der ÖBB gestalten sich äußerst zäh und es
besteht die Gefahr, dass das Projekt aufgrund der Forderungen nach einer
gewaltigen finanziellen Beteiligung der Gemeinde (Vorplatz/Busbahnhof, zweiter
Durchgang) doch nicht durchgeführt
werden kann und auch die Verbindung des
Projekts mit einer umstrittenen Grundstücksumwidmung ist bedenklich. Die Bauzeit
des Bahnhofs ist im Konjunkturpaket mit 2010 bis 2012 angeführt, doch derzeit liegt
noch kein einvernehmliches Projekt von ÖBB und Gemeinde vor. Eine absolut
unverständliche Haltung der ÖBB sehen wir auch darin, dass eine
Autobahnabfahrt
in Verbindung mit einer Park & Ride
Anlage am Bahnhof als Voraussetzung für einen
zweiten Zugang
(donauseitig) dargestellt wird. Aufgrund der geplanten Verlagerung
des Bahnhofes ist ein weiterer Zugang vom donauseitigen Siedlungsgebiet eine
wichtige Voraussetzung zur Attraktivierung der Bahnverbindung, da damit für
FußgängerInnen und RadfahrerInnen die Wegzeit
zum Bahnhof um rund 5 Minuten
reduziert werden kann!
Ein Stopp des
dringend notwendigen Bahnhofsumbaus würde die rund 2.000
Bahn-
Pendlerlnnen
aus Korneuburg und Umgebung schwer enttäuschen und die
Gefahr
einer weiteren
Verlagerung des Berufsverkehrs auf die Straße wird auch damit
erhöht.
Wenn nun gleichzeitig auf die Erschließung neuer Siedlungsgebiete und die
Anbindung des neuen Landesgerichtsgebäudes durch eine weitere (4.!)
Autobahnabfahrt gesetzt wird, die wiederum den KFZ-Verkehr forciert und eine
massive Belastung der AnrainerInnen (rd.
11.000 Fahrzeuge in der Hofaustraße, die
derzeit kaum befahren
und als Zugang und Radzufahrt zur Korneuburger Au eine
wichtige Rolle im Umweltverbund spielt), ist nicht einmal mehr die
Gleichwertigkeit
von Straße und Schiene gegeben - vielmehr
droht eine massive zusätzliche
Verkehrsbelastung auf der A22, die im
Bereich der Nordbrücke ohnehin schon an die
Grenzen der Tragfähigkeit gelandet ist.
Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Auf welchen „gesetzlichen“ Beschlüssen (Generalverkehrsplan bzw.
Bundesstraßenverordnung)
beruht die Zusage der ASFINAG, eine „Abfahrt Mitte“
in
Korneuburg zu errichten?
2. Auf welchen wirtschaftlichen Berechnungen beruht diese Zusage?
3.
Welche zusätzlichen Einnahmen erwartet sich die ASFINAG
aus der Errichtung
einer
weiteren Abfahrt?
4.
Liegen dem BMVIT Berechnungen über die Auswirkungen
einer weiteren Abfahrt
in
Korneuburg vor, die auf tatsächlichen Verkehrszahlen beruhen?
5.
Liegen dem BMVIT tatsächliche Verkehrszahlen von der A22 im
Stadtgebiet
Korneuburgs
vor? Wenn ja, welche?
6.
Wie soll eine vernünftige Verkehrsplanung auf
Gemeindeebene stattfinden, wenn
Verkehrszahlen von
hochrangigen Straßen (A22 und S1) nicht erhoben oder
veröffentlicht
werden?
7.
Wie hoch sind die, im Konjunkturpaket (nach dessen Evaluierung)
vorgesehenen
Kosten
für den
Bahnhofsumbau in Korneuburg?
8.
Ist eine Verknüpfung des Bahnhofsumbaus mit einer Grundstücksumwidmung
bzw.
mit der Auflassung von Eisenbahnkreuzungen zulässig?
9.
Ist die ÖBB verpflichtet, den Umbau bzw. Neubau
durchzuführen? Unter welchen
Voraussetzungen kann
die Umsetzung des Projekts durch die ÖBB verweigert
werden?
10. Durch die Errichtung
eines zweiten Zugangs (donauseitig) zum Bahnhof ergäbe
sich
für zahlreiche
PendlerInnen (u.a. auch für den Verkehr vom/zum neuen
Landesgerichtsgebäude und dem neuen Siedlungsgebiet „Exerzierplatz“)
eine
Verkürzung der
Zugangszeit zum Bahnhof um rd. 5 Min. Ist die Errichtung dieses
zweiten
Zugangs im Zuge des Um/Neubaus im Konjunkturpaket gedeckt? Wenn
nein, warum nicht?