2795/J-BR/2011

Eingelangt am 24.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesräte Dr. Brunner, Mayer, Michalke

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend der Fall Cain K., fehlende Aktivitäten der Aufsichtsbehörde bei der Diskussion um die Invaliditätspension des mutmaßlichen Täters

Der Fall Cain - ein dreijähriger Bub ist gewaltsam getötet worden - hat in der Öffentlichkeit große Erschütterung verursacht. Dabei steht das Entsetzen über den gewaltsamen Tod des Kindes natürlich im Mittelpunkt.

Die öffentliche und mediale Diskussion führte neben dem Gewaltverbrechen unter anderem auch zu dem Faktum, dass der mutmaßliche Täter eine befristete Invaliditätspension bezieht.

Es ist in diesem Zusammenhang völlig unverständlich, dass sich die zuständige Aufsichtsbehörde was die Invaliditätspension des mutmaßlichen Täters betrifft, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, bisher in einer solchen Zurückhaltung geübt hat. Es wurde weder die Prüfung des Pensionsaktes nach Bekanntwerden der Fakten in Aussicht gestellt, noch die Öffentlichkeit und die Medien auf Basis der gesetzlichen Grundlagen informiert.

Aus Sicht der unterzeichnenden Bundesräte muss in der politischen Diskussion Sachlichkeit und Verantwortungsbewusstsein Im Mittelpunkt stehen, um sich ein objektives Bild über den tatsächlichen Sachverhalt machen zu können.

Die unterzeichnenden Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die nachstehende

Anfrage:

1.)  Sind Sie als Aufsichtsbehörde über die in Folge des Falles Cain geführte Debatte über die Invaliditätspension des mutmaßlichen Täters informiert worden und wenn ja zu welchem Zeitpunkt?

2.)  Warum sind Sie bisher ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen und in dem Fall nicht aktiv geworden?


3.)  Haben Sie als Aufsichtsbehörde vor, den zur Diskussion stehenden Pensionsakt lückenlos und mit der nötigen juristischen Sorgfalt zu prüfen?

4.)  Werden Sie der Öffentlichkeit und den Medien auf Basis der gesetzlichen Grundlagen Rede und Antwort stehen?