2797/J-BR/2011

Eingelangt am 03.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Manfred Gruber

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die absolut unverständliche Nichtverfolgung einer mutmaßlich

schweren Straftat und die damit verbundene Verhöhnung des schwer

geschädigten Opfers

Die Kronen Zeitung-Salzburg Krone berichtet am 28. Jänner 2011 auf den Seiten
24/25 (siehe Beilage), dass ein 19-j
ähriger Lehrling vor einer Disco in St. Johann am
18. September 2010 von vier Personen halb tot geprügelt worden sei, einen
16fachen Sch
ädelbruch erlitt und seitdem auf einem Auge blind sei. Für die Tat gibt
es Zeugenaussagen und die mutmaßlichen Täter sind der Polizei bekannt und
spazieren frei herum. Nach Ansicht der behandelnden Ärzte war die Tat ein klarer
Mordversuch.

Nach Darstellung im gegenständlichen Bericht ließ das Gericht die (mutmaßlichen)
Täter laufen und der zuständige Staatsanwalt erhob offenbar nicht einmal eine
Anklage. Zu Recht ist die Familie des Opfers entsetzt und sieht in diesem Fall
eine
Bankrotterklärung des Rechtsstaates.

Für die unterzeichneten Bundesräte ist - sofern der gegenständliche Artikel im
Wesentlichen den Tatsachen entspricht - das Vorgehen der Salzburger Justiz bzw.
der Salzburger Staatsanwaltschaft absolut unverst
ändlich und eine Verhöhnung des
schwer gesch
ädigten Opfers und sie stellen daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1. War bzw. ist Ihnen der im gegenständlichen Zeitungsbericht geschilderte Fall
bekannt?


2.  Wenn ja: Hat es von Ihrer Seite eine Reaktion im Gegenstand gegeben bzw.

ist eine Reaktion geplant?

3.  Warum wurden die mutmaßlichen Täter- die inhaltliche Richtigkeit des

gegenständlichen Berichtes im Wesentlichen vorausgesetzt - nicht weiter
von der Staatsanwaltschaft verfolgt bzw. warum wurde keine Anklage
erhoben, obwohl die Polizei vorgibt, die T
äter zu kennen und obwohl die
Ärzte im vorliegenden Fall von einem klaren Mordversuch sprechen?

4.  Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass die Nichtweiterverfolgung der

mutmaßlichen Täter für das schwerstens geschädigte Opfer nicht nur eine
Verhöhnung darstellt, sondern auch dessen Chancen auf Schadenersatz
mittelbar schwer beeintr
ächtigt?

5.  Sind Sie bereit, Schritte zu setzen, dass die mutmaßlichen Täter

entsprechend den strafgesetzlichen Bestimmungen behandelt werden und
wenn ja, welche Schritte werden das sein?

6.  Sind Sie auch der Auffassung, dass die Untätigkeit der staatsanwaltlichen

Behörden im vorliegenden Fall eine schwere Beeinträchtigung des
Vertrauens der Bevölkerung in die Justiz darstellen könnte?