2797/J-BR/2011
Eingelangt am 03.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Manfred Gruber
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die absolut unverständliche Nichtverfolgung einer mutmaßlich
schweren Straftat und die damit verbundene Verhöhnung des schwer
geschädigten Opfers
Die Kronen Zeitung-Salzburg Krone
berichtet am 28. Jänner 2011 auf den Seiten
24/25 (siehe Beilage), dass ein 19-jähriger
Lehrling vor einer Disco in St. Johann am
18. September 2010
von vier Personen halb tot geprügelt
worden sei, einen
16fachen Schädelbruch
erlitt und seitdem auf einem Auge blind sei. Für die Tat
gibt
es Zeugenaussagen und
die mutmaßlichen Täter sind der Polizei bekannt und
„spazieren
frei herum“. Nach Ansicht der
behandelnden Ärzte war die Tat „ein klarer
Mordversuch“.
Nach
Darstellung im gegenständlichen Bericht ließ das Gericht
die (mutmaßlichen)
Täter laufen und der zuständige Staatsanwalt erhob offenbar nicht
einmal eine
Anklage. Zu Recht ist die Familie des
Opfers entsetzt und sieht in diesem Fall „eine
Bankrotterklärung des Rechtsstaates.“
Für die unterzeichneten Bundesräte ist - sofern der gegenständliche Artikel im
Wesentlichen den Tatsachen entspricht - das Vorgehen der Salzburger Justiz bzw.
der Salzburger Staatsanwaltschaft absolut
unverständlich und eine Verhöhnung des
schwer geschädigten Opfers und sie stellen daher an die
Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. War bzw. ist Ihnen der im gegenständlichen
Zeitungsbericht geschilderte Fall
bekannt?
2. Wenn ja: Hat es von Ihrer Seite eine Reaktion im Gegenstand gegeben bzw.
ist eine Reaktion geplant?
3. Warum wurden die mutmaßlichen Täter- die inhaltliche Richtigkeit des
gegenständlichen Berichtes im Wesentlichen
vorausgesetzt - nicht weiter
von der Staatsanwaltschaft verfolgt bzw. warum wurde keine Anklage
erhoben, obwohl die Polizei vorgibt, die Täter zu kennen und obwohl die
Ärzte im vorliegenden Fall von
einem „klaren Mordversuch“
sprechen?
4. Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass die Nichtweiterverfolgung der
mutmaßlichen Täter für das
schwerstens geschädigte Opfer nicht nur eine
Verhöhnung darstellt, sondern auch dessen
Chancen auf Schadenersatz
mittelbar schwer beeinträchtigt?
5. Sind Sie bereit, Schritte zu setzen, dass die mutmaßlichen Täter
entsprechend
den strafgesetzlichen Bestimmungen behandelt werden und
wenn
ja, welche Schritte werden das sein?
6. Sind Sie auch der Auffassung, dass die Untätigkeit der staatsanwaltlichen
Behörden im
vorliegenden Fall eine schwere Beeinträchtigung des
Vertrauens der Bevölkerung in die Justiz darstellen könnte?