2808/J-BR/2011

Eingelangt am 25.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

Der BundesrätInnen Kerschbaum, Kickert und Dönmez

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend AKW- Pläne in Weißrussland

Neuesten Medienberichten zufolge haben der weißrussische Präsident Lukaschenko und der russische Präsident Putin am 15 März offiziell ein Abkommen zum Bau eines Atomkraftwerkes in Weißrussland unterzeichnet. Damit will Weißrussland, als das von der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl am meisten getroffene Land, in die Nutzung der Nuklearenergie einsteigen. Der Bau soll bereits im September dieses Jahres starten.

Bereits im Mai 2010 fand in Wien eine öffentliche Anhörung zur Umweltverträglichkeitsprüfung der weißrussischen Atomkraftwerkspläne statt. Dabei wurde das fehlende Know How der weißrussischen Behörden in erschreckender Weise sichtbar. Um unabhängiger von russischen Erdgaslieferungen zu werden, will Weißrussland russische AKWs mit russischen Brennstoffen und russischem Know How betreiben - und auch die Entsorgung soll über Russland erfolgen.

Weißrussland ist geprägt vom AKW-Unfall in Tschernobyl - rund 25 % der Fläche sind nach wie vor betroffen, sodass die AKW-Betreiber behaupten, die dortige Biomasse kann aufgrund der radioaktiven Verseuchung nicht verbrannt werden. Gleichzeitig wird in der Umweltverträglichkeitserklärung ein Unfall mit Auswirkungen, die über einen Radius von 2-3 km hinausgehen, völlig ausgeschlossen. Ein Flugzeugabsturz wird ausgeschlossen, weil keine Flugroute über den AKW-Standort führt - und Terroranschläge auf Weißrussland ebenfalls, weil Weißrussland ja keine Probleme mit der “islamischen Welt“ habe.

Weißrussland geht mit AKW-Gegnern im Land nicht besonders zimperlich um und AktivistInnen wurden auch schon inhaftiert. Im September wurden Wohnungen und Büros von UmweltaktivistInnen von der Polizei durchstöbert - und sieben von ihnen wurden am 3. September inhaftiert. Schon bei der UVP-Anhörung in Minsk wurde AktivistInnen der Zutritt verweigert und es kam ebenfalls zu Verhaftungen.

 


Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Welche Schritte haben Sie seit der UVP-Anhörung in Wien gegen das AKW-

Projekt in Weißrussland unternommen?

a.   auf bilateraler Ebene

b.   im Rahmen der Europäischen Union

2.  In welcher Form haben Sie die österreichischen Einsprüche gegen das Projekt

vertreten und mit welchem Erfolg?

3.  Wie weit entspricht das geplante AKW-Projekt den europäischen und

internationalen Normen der BürgerInnenbeteiligung (ESPOO und Aarhus- Konvention)?

4.  Welche Abkommen regeln den Informationsaustausch auf dem Gebiete der

nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes Europas bzw. Österreichs mit Weißrussland?

5.  Nach welchen Normen wurde die Sicherheit des geplanten AKW beurteilt?

Wurden die ursprünglichen Sicherheitsvorrichtungen It. Umweltverträglichkeitserklärung ergänzt?

a.   Sind Schutzmaßnahmen gegen Naturkatastrophen oder Terrorangriffe (z.B. Flugzeugabsturz) im AKW-Projekt vorgesehen?

b.   Wurden die mangelnden Informationen bezüglich der Sicherheitssysteme ergänzt?

c.    Wurde die unzureichende Beschreibung von möglichen Unfällen und ihren Auswirkungen ergänzt?

6.  Wer haftet in welcher Höhe für die Risken, die aus einem AKW in

Weißrussland ausgehen?


7.  Wie beurteilen Sie die Unabhängigkeit der weißrussischen

Atomaufsichtsbehörden?


8.  Hat das Umweltministerium Kontakt zu den weißrussischen AKW-Gegnern und

in welcher Form erhalten diese Unterstützung aus Österreich?

9.  Ist das Umweltministerium bezüglich der Menschenrechtssituation in

Weißrussland bzw. der Inhaftierungen von AKW-Gegnern an das Außenministerium herangetreten, um von Österreichischer Seite dagegen zu intervenieren?