2810/J-BR/2011

Eingelangt am 29.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Edgar Mayer, Dr. Magnus Brunner, Cornelia Michalke

betreffend Änderung des Telekommunikationsgesetzes

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

Die Berichterstattung über existenzbedrohende Telefonrechnungen, welche in den
letzten Wochen insbesondere in Vorarlberg aufgelaufen sind und über die AK
Vorarlberg publik gemacht wurden, hat auch österreichweit mächtig Staub
aufgewirbelt. Das Verhalten bzw. die Vorgangsweise der Netzbetreiber st
ößt nicht nur
den Konsumentensch
ützern sauer auf. Was die Menschen vor allem verunsichert u.
erzürnt, ist die Intransparenz der Abrechnungen, die Unverhältnismäßigkeit der Kosten
bei der
Überschreitung von vertraglichen Guthaben sowie der Umstand, dass so gut
wie jedes Missbrauchsrisiko auf den Kunden abgew
älzt wird. Vor allem bei
Datenverbindungen tappen Konsumenten absolut im Dunkeln, weil es unm
öglich ist
nachzuvollziehen, wie Datentransfers zustande gekommen sind.

Was derzeit im Rahmen von Handyrechnungen alles zur Vorschreibung gelangt, ist
einfach unglaublich. Da werden von Betr
ügern Rufumleitungen gelegt und dadurch
Kosten in Höhe von 15.000 verursacht. Es werden 25.000 für Datenverbindungen
verlangt, bei denen niemand erklären kann, wie sie zustande gekommen sind. Selbst
der zust
ändige Netzbetreiber gibt auf Anfrage zu, lediglich Vermutungen“ anstellen zu
können, wie es zu diesem Datenverbrauch gekommen ist. Ganz abgesehen davon, dass
die erbrachte Leistung in keinem logischen Verhältnis zu den verrechneten Kosten
stehen. Denn warum sollen für 7,58 Gigabyte 25.000 Euro bezahlt werden, wenn es
daneben Flatratepakete um 20 Euro gibt.

Daher stellen die unterzeichneten Bundesräte an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie die

Anfrage:

1)      Gedenken sie in absehbarer Zeit das Telekommunikationsgesetz so zu ändern,
dass wirksame Maßnahmen zum Schutz der Telefonkunden geschaffen werden,
um z.B. die Überwälzung von überhöhten oder nicht nachvollziehbaren
Verbindungsentgelten auf Mobilfunkteilnehmer zu verhindern?

2)      Wird dabei auch die unbedingt erforderliche Transparenz bei den
Datenverbindungen und bei den Datentransfers einer Lösung zugeführt?

3)      Das Missbrauchsrisiko wird von den Mobilfunkgesellschaften grundsätzlich auf
die Telefonkunden abgewälzt, wird hier an eine Beweislastumkehr gedacht, um
die Konsumenten zu schützen?