2810/J-BR/2011
Eingelangt am 29.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Edgar Mayer, Dr. Magnus Brunner, Cornelia Michalke
betreffend Änderung des Telekommunikationsgesetzes
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
Die Berichterstattung über existenzbedrohende
Telefonrechnungen, welche in den
letzten Wochen
insbesondere in Vorarlberg aufgelaufen sind und über die AK
Vorarlberg
publik gemacht wurden, hat auch österreichweit mächtig Staub
aufgewirbelt. Das Verhalten bzw. die Vorgangsweise der Netzbetreiber stößt nicht nur
den Konsumentenschützern sauer auf. Was die
Menschen vor allem verunsichert u.
erzürnt, ist die Intransparenz der
Abrechnungen, die Unverhältnismäßigkeit der Kosten
bei der Überschreitung von
vertraglichen Guthaben sowie der Umstand, dass so gut
wie jedes Missbrauchsrisiko auf den Kunden abgewälzt wird. Vor allem bei
Datenverbindungen tappen Konsumenten absolut im Dunkeln, weil es unmöglich ist
nachzuvollziehen, wie Datentransfers zustande gekommen sind.
Was derzeit im Rahmen von
Handyrechnungen alles zur Vorschreibung gelangt, ist
einfach unglaublich. Da werden von Betrügern Rufumleitungen gelegt und dadurch
Kosten in Höhe von 15.000 € verursacht. Es werden 25.000 € für Datenverbindungen
verlangt, bei
denen niemand erklären kann, wie sie zustande
gekommen sind. Selbst
der zuständige Netzbetreiber gibt auf
Anfrage zu, lediglich „Vermutungen“
anstellen zu
können, wie es zu diesem Datenverbrauch
gekommen ist. Ganz abgesehen davon, dass
die erbrachte
Leistung in keinem logischen Verhältnis zu den verrechneten Kosten
stehen. Denn
warum sollen für 7,58 Gigabyte 25.000 Euro
bezahlt werden, wenn es
daneben Flatratepakete um 20 Euro gibt.
Daher stellen die
unterzeichneten Bundesräte
an die Bundesministerin für
Verkehr,
Innovation und Technologie die
Anfrage:
1) Gedenken sie in absehbarer
Zeit das Telekommunikationsgesetz so zu ändern,
dass wirksame Maßnahmen zum Schutz der Telefonkunden
geschaffen werden,
um z.B. die Überwälzung von überhöhten oder nicht nachvollziehbaren
Verbindungsentgelten auf Mobilfunkteilnehmer zu verhindern?
2) Wird dabei auch die unbedingt
erforderliche Transparenz bei den
Datenverbindungen
und bei den Datentransfers einer Lösung zugeführt?
3) Das Missbrauchsrisiko wird
von den Mobilfunkgesellschaften grundsätzlich auf
die Telefonkunden
abgewälzt, wird hier an eine
Beweislastumkehr gedacht, um
die Konsumenten
zu schützen?