2811/J-BR/2011
Eingelangt am 08.04.2011
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möglich.
Anfrage
Der BundesrätInnen Kerschbaum, Kickert, Dönmez
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Planung der Endlagerung von Atommüll in Tschechien
Die Atommüll-Endlagerpläne der Tschechischen Regierung haben in den letzten
Tagen für Schlagzeilen gesorgt. Die Bevölkerung ist besorgt über die möglichen
Gefahren, die sich daraus ergeben. Insbesondere aufgrund der nicht vorhandenen
Information über die Pläne hat diese Sorge durchaus Berechtigung.
Die Endlagerung von Atommüll wird unsere Gesellschaft noch auf hunderte
Generationen belasten. Dieser Zeitraum erlaubt keine Voraussagen über die
geologischen Entwicklungen, die für ein Endlager von großer Bedeutung sind. Dass
das Vertrauen in die Sicherheit von Atomanlagen - vom Abbau bis zur Entsorgung -
in Österreich nicht vorhanden ist, ist nachvollziehbar.
Umso wichtiger ist es, dass Bundes- und Landesregierungen alle Mitsprache- und
Informationsmöglichkeiten, auch dieses Endlager betreffend, nutzen.
Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann fand das letzte Treffen zum Informationsaustausch It.
Nuklearinformationsabkommen Österreich/Tschechien statt und wer war von
Seiten Österreichs (incl. Bundesländer) dabei?
2. Wurde das Thema „Endlager“ bei diesem Treffen
erörtert?
3. Wann
wurden die tschechischen Endlagerpläne zuletzt bei einem bilateralen
Treffen erörtert und mit welchem Ergebnis?
4. Welche
Informationen liegen Ihnen bezüglich dieser Pläne vor?
a. Wie
sieht der Zeitablauf für die Endlagerpläne der
tschechischen
Regierung
aus? Wann ist die Fertigstellung eines Endlagers geplant?
b. Für welche
Mengen und welche Art (schwach-, mittel-, hochaktiv) wird
ein
Endlager gesucht?
c. In
welcher Form unterscheidet sich das tschechische vom Schweizer
Verfahren?
d. Gab
es bislang ein, mit dem Schweizer Verfahren zum
Entsorgungsnachweis vergleichbares
Verfahren? Wenn ja: Wann
wurde dieses durchgeführt und
unterlag dies einer strategischen
Umweltprüfung gemäß dem
geltenden EU-Recht?
e. Welche
technischen Anforderungen werden vorgegeben? In welchem
Material (Stahl oder Kupfer) sollen die hochaktiven Abfälle
unterirdisch
gelagert werden?
f. Nach
welchem technischen Regelwerk (so vorhanden) kann und wird
über die Eignung eines Standortes
bzw. einer Standortregion in
Tschechien entschieden werden?
g. Welche geologischen Voraussetzungen sind notwendig?
h. Welche Verbindlichkeit haben die durchgeführten
(durchwegs
ablehnenden)
Abstimmungen auf Gemeindeebene in den
möglicherweise
betroffenen Gemeinden für die tschechische
Regierung?
i. An welchen dzt. Überprüften
Standorten ist ein Abfluss von Grund- und
Oberflächenwässern ins Einzugsgebiet der Zubringer zur
Donau
gegeben?
j. Wie
ist die Einbindung Österreichs - betreffend
Informationen und
Mitsprache (grenzüberschreitende UVP?) vorgesehen?
i. Welche Bewilligungsverfahren sind
im Zuge der Endlagersuche
in Tschechien im Gange und welche Gruppen von Anrainern hat
bei welchem Verfahren Parteienstellung?
ii. Bei welchen Verfahren besteht die Möglichkeit
grenzüberschreitender Mitwirkung bzw. Mitsprache?
iii. Bei welchen Verfahren ist eine Konsultation auf
zwischenstaatlicher Ebene vorgesehen?
iv. Sind diese Informations- und Mitspracherechte vertraglich
abgesichert?
k. Wie sind die tschechischen Pläne
hinsichtlich der Überwachung des
Endlagers geregelt ?
i. Auf welchen Zeitraum ist diese vorgesehen?
ii. Wie wird diese Überwachung finanziert und wer ist dafür
verantwortlich?
iii. Existiert
ein Fonds für die Finanzierung der Endlagerung und
deren
Überwachung und wie hoch ist dieser
dotiert?
I. Welches Restrisiko verbleibt bei der
Endlagerung und wie wird dieses
versichert?
5. Wie ist ihr Informationsstand bezüglich der
vorhandenen tschechischen
Atommüll-„Endlagern“ in
a. Dukovany
b. Richard Litomerice
c. Hostim
6. Wie weit fortgeschritten sind die Pläne für die Endlagerung des
Österreichischen
Nuklearabfalls (aus Forschung und Medizin), der derzeit ja in
Seibersdorf
zwischengelagert wird?
7. Wird im Rahmen des im Österr. Strahlenschutzgesetz festgeschriebenen
„Risikoausgleichs"
auch eine Lagerung des Österreichischen Nuklearabfalls in
Tschechien in
Betracht gezogen?
a. Wenn ja - welche
Gegenleistung könnte hier geboten werden?
8. Wie ist der
Stand im laufenden UVP-Verfahren zum Ausbau des AKW Temelin?
9. Steht das Umweltministerium im Kontakt mit tschechischen AKW-
GegnerInnen? In welcher Form werden diese unterstützt?
10. Wie ist der
Stand der Verhandlungen bezüglich einer europäischen
Endlagerrichtlinie?
11. In welcher Form
findet die Sicherheit bei der Endlagerung in der europäischen
Nuklearsicherheitsrichtlinie
Berücksichtigung?
12. Sind Sie im
Hinblick auf die Schlagzeilen der vergangenen Monate betreffend
Sicherheitsmängel in
europäischen AKWs und angesichts der bekannt
gewordenen
Verschleierungsversuche noch immer davon überzeugt, dass die
Europäische
Nuklearsicherheitsrichtlinie ein großer Wurf ist?