2823/J-BR/2011
Eingelangt am 14.04.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrätin Monika Mühlwerth
und weiterer Bundesräte
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Verlegung der Soldatengrabstätte Walter Nowotny
Im Bundesgesetz vom 7.Juli 1948 über die Fürsorge für Kriegsgräber aus dem ersten und zweiten Weltkrieg lautet folgendermaßen:
„§ 1. Die im Gebiete der Republik Österreich befindlichen Kriegsgräber werden
dauernd erhalten. Die Sorge für die würdige und geziemende Erhaltung dieser
Gräber obliegt; in Ergänzung einer Pflege von anderer Seite dem Bund.
§ 2. (1) Der Eigentümer eines Grundstückes, in dem solche Gräber liegen, ist
verpflichtet, die Gräber dauernd zu belassen, sie zugänglich zu erhalten und alle
Vorkehrungen zu dulden, die der Instandhaltung der Gräber dienen.
(2) Diese Verpflichtung ist eine öffentliche Last, die allen öffentlichen und privaten
Rechten im Range vorgeht und der Eintragung in das Grundbuch nicht bedarf.
§ 3. (1) Aus besonderen Gründen, insbesondere wenn ein öffentliches Interesse
vorliegt und an anderen Orten eine würdige Ruhestätte für die sterblichen Überreste
gesichert ist, können Kriegsgräber verlegt werden.
(2) Die Entscheidung trifft das Bundesministerium für Inneres nach Anhörung des
Bundesministeriums für soziale Verwaltung.“
Das Bundesgesetz regelt damit die Möglichkeit von Umbettungen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen bekannt, daß die zuständige Abteilung im Bundesministerium für Inneres plant, das Kriegsgrab von Walter Nowotny zu verlegen?
2. Welche „besonderen Gründe“ ( § 3. Bundesgesetz vom 7. Juli 1948 über die Fürsorge für Kriegsgräber aus dem ersten und zweiten Weltkrieg) liegen vor, die eine Verlegung des Grabes von Walter Nowotny rechtfertigen?
3. Wann wurde ein Antrag gestellt, das Soldatengrab von Walter Nowotny zu verlegen?
4. Von wem wurde der Antrag gestellt, das Kriegsgrab von Walter Nowotny zu verlegen?
5. Mit welcher Begründung wurde der Antrag gestellt, das Kriegsgrab von Walter Nowotny zu verlegen?
6. Wohin sollen die sterblichen Überreste des gefallenen Soldaten Walter Nowotny verlegt werden?
7. Ist die Entfernung des Grabsteins am Wiener Zentralfriedhof von Walter Nowotny auf Initiative des Innenministeriums erfolgt?
8. Wurde der rechtmäßige Eigentümer des Grabsteines über die Entfernung informiert?
9. Wird der Grabstein bei der neuen Grabstätte wieder aufgestellt werden?
10. Wann wurde die Familie über die Entscheidung, das Kriegsgrab von Walter Nowotny zu verlegen, informiert?
11. Wann wurde das „Bundesministerium für soziale Verwaltung“ diesbezüglich angehört?
12. Welches Ergebnis brachte diese Anhörung?