2828/J-BR/2011

Eingelangt am 11.05.2011
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Anfrage

 

 

des Bundesrates Hermann Brückl

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Abschaffung von Gerichtstagen an Standorten ehemaliger Bezirksgerichte

 

 

In der 793. Sitzung des Bundesrates am 03.02.2011 hat die vormalige Bundesministerin für Justiz, Mag. Claudia Bandion-Ortner, in einer mündlichen Anfragebeantwortung die Ansicht vertreten, dass Gerichtstage von der Bevölkerung nicht besonders stark genutzt werden. Darüber hinaus hat sie berichtet, dass im Zuge der Abhaltung von Gerichtstagen auch ein eklatantes Sicherheitsrisiko für Richter (allenfalls auch für Rechtspraktikanten bzw. nichtrichterlich Bedienstete) besteht und die Abhaltung aus wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Gründen eingestellt werden soll.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Bundesräte an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Gerichtstage wurden im Jahr 2010 österreichweit abgehalten?

 

2.    Wie verteilt sich die Anzahl der abgehaltenen Gerichtstage im Jahr 2010 auf die Bundesländer?

 

3.    Wie viele Personen haben im Jahr 2010 Gerichtstage, aufgegliedert auf die Bundesländer, besucht?

 

4.    Wie viele Rechtsauskünfte wurden im Jahr 2010, aufgegliedert auf die Bundesländer, erteilt?


 

5.    Wie viele Anträge wurden im Jahr 2010, aufgegliedert auf die Bundesländer, zu Protokoll gegeben?

 

6.    Wie hoch ist das Einsparungspotenzial, dass sich durch die Abschaffung von Gerichtstagen erzielen lässt (Richterstunden, Reisegebühren, Raumkosten, Telefongebühren)?

 

7.    Befürworten Sie die ersatzlose Streichung der Gerichtstage?

 

8.    Wird bereits mit den Landeshauptleuten über die ersatzlose Abschaffung der Gerichtstage verhandelt?

 

9.    Wenn bereits verhandelt wird, gibt es Bundesländer bzw. Landeshauptleute, die eine ersatzlose Abschaffung der Gerichtstage verweigern?

 

10. Wenn ja, um welche Bundesländer bzw. Landeshauptleute handelt es sich, die die ersatzlose Abschaffung der Gerichtstage verweigern?