2836/J-BR/2011
Eingelangt am 21.07.2011
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möglich.
Anfrage
der Bundesräte Gottfried Kneifel
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung
GmbHs und Aktiengesellschaften sind verpflichtet, bestimmte Vorgänge und Veränderungen ihrer Firmen im Firmenbuch einzutragen. Diese Eintragungen werden vom Firmenbuch in der Ediktsdatei im Internet veröffentlicht. Zusätzlich und somit doppelgleisig müssen diese Informationen aber auch im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung" kostenpflichtig geschaltet werden.
Die unterfertigten Bundesräte stellen in diesem Zusammenhang an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1. Aus welchem Grund müssen diese Vorgänge der GmbHs und AGs, die ohnehin im Internet - in der Ediktsdatei - kundgemacht werden, zusätzlich im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ kostenpflichtig geschaltet werden?
2. Wie viel an Einnahmen lukriert die Republik Österreich aus diesen verpflichtenden Einschaltungen der Unternehmen in der „Wiener Zeitung“ pro Jahr?
3. Wie hoch ist der Anteil dieser Einnahmen an der Finanzierung der „Wiener Zeitung“?
4. Wie viele Ausgaben stehen den Einnahmen gegenüber?
5. Gibt es diese doppelgleisige Veröffentlichungspflicht auch in anderen Ländern oder handelt es sich dabei um eine österreichische Besonderheit?
6. Worin wird die Notwendigkeit der doppelgleisigen Veröffentlichung, nämlich in der Ediktsdatei einerseits sowie zusätzlich in der „Wiener Zeitung“, gesehen?
7. Was spricht gegen die Aufhebung dieser Veröffentlichungspflicht in der „Wiener Zeitung“?