2839/J-BR/2011

Eingelangt am 22.09.2011
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec

und weitere Bundesräte

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Vermeidung von ungerechtfertigten Vorsteuerabzügen (Vorsteuerbetrug)

 

 

Österreich hat aus der fälschlichen Verrechnung von Vorsteuern in den vergangenen Jahren einen beachtlichen volkswirtschaftlichen Schaden erlitten. „In Österreich haben sich die entfallenen Einnahmen von 1,1 (2002) auf rund 1,5 Milliarden Euro (2006) erhöht.“[1] Zur Eindämmung der Ausfälle aus der Umsatzsteuer wurden bereits einige Modelle diskutiert, wie zum Beispiel das Reverse-Charge-Modell mit dem Übergang der Steuerschuld.

 

Das Reverse-Charge-Verfahren ist ein Modell, bei dem nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Damit wäre im Business to Business Bereich der ungerechtfertigte Vorsteuerabzug nicht mehr möglich, denn der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer und hat gleichzeitig den Vorsteueranspruch, der eine neutrale Saldierung ermöglicht. „Der Fiskus kann also nicht mehr geschädigt werden durch Umsatzsteuerkarusselle, Scheinrechnungen und betrügerische Insolvenz. Um diese Schwäche zu kompensieren, entstand die Idee, entsprechend dem bereits für bestimmte Sektoren bekannten Reverse-Charge-Verfahren, die Steuerschuld – soweit als möglich – auf den unternehmerischen Leistungsempfänger zu übertragen.“2

 

Das Reverse-Charge-Verfahren, bei welchem nur der Endverkäufer Umsatzsteuer abführt, ist auch für Unternehmen gerechter, weil bei Nichtbezahlung der Rechnung des Kunden der Lieferant nicht in Vorauszahlung beim Finanzamt treten muss. Dieses Modell ist prinzipiell budgetneutral, erhöht allerdings die Einnahmen aus der Umsatzsteuer, da Betrugsfälle ausgeschlossen werden. Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine Verwaltungsvereinfachung, bringt Risikominimierung für Unternehmen und entlastet das Finanzamt, sowie die Gerichte hinsichtlich der Verfolgung von Steuersündern.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch ist der jährliche Schaden aus Vorsteuerbetrug in den Jahren 2006-2010?

 

2.     Wie hoch ist der aktuelle Schaden 2011?

 

3.    Wieso wird das Reverse-Charge-System bei B2B-Umsätzen über EUR 5000,-- nicht generell in Österreich bzw. in der EU eingeführt?

 

4.    B2B-Umsätze in Form der innergemeinschaftlichen Lieferung fallen schon seit Jahren unter das Reverse-Charge-System, wieso soll das System nicht auch innerstaatlich funktionieren?



[1] http://fazarchiv.faz.net/webcgi?WID=82633-3250201-92502_1

2 http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39846/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/R/007__ Reverse-Charge.html