2847/J-BR/2011
Eingelangt am 06.10.2011
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ANFRAGE
der Bundesräte Cornelia Michalke, Dr. Magnus Brunner und Edgar Mayer
und weiterer Bundesräte
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Schweizer Protektionismus zu Lasten Vorarlberger Taxiunternehmen
Seit Monaten leben die Vorarlberger Taxiunternehmen mit intensiven Problemen,
wenn sie die Gäste des Flughafens Zürich, Personen die zu uns auf Urlaub kommen
wollen, abholen. Die vorgeschlagene Lösung einer 90-Tage-Regelung und die Entlohnung nach den Schweizer Lohnbestimmungen ist nicht annehmbar und ein unzulässiger Eingriff in die österreichische Rechtsordnung. Die Behinderung der grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Warenlieferungen im Rahmen der Gemeinschaft, an der auch die Schweizer Eidgenossenschaft gerne zur Stärkung der Wirtschaft teilnimmt, ist schlicht und einfach gemeinschaftsrechtswidrig.
Jedenfalls widersprechen sowohl der Vorschlag als auch die Praxis dem Geiste der
Europäischen Union. Es haben sich daher Vertreter der Schweizer Nachbarländer
der Protestbewegung angeschlossen. Die heimischen Unternehmer befördern in etwa 140.000 Fahrgäste zum Flughafen Zürich und vom Flughafen Zürich nach Vorarlberg. Es sind dies ca. 30.000 Fahrten. Bereits jetzt sind negative Auswirkungen auf den Geschäftsstandort Vorarlberg erkennbar.
Auch der Tourismus leidet unter dieser Regelung massiv. Betroffen sind neben den
Taxiunternehmen weiters auch Mietwagen- und Kleinbusbetreiber.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
ANFRAGE