2847/J-BR/2011

Eingelangt am 06.10.2011
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ANFRAGE

 

 

der Bundesräte Cornelia Michalke, Dr. Magnus Brunner und Edgar Mayer

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Schweizer Protektionismus zu Lasten Vorarlberger Taxiunternehmen

 

 

Seit Monaten leben die Vorarlberger Taxiunternehmen mit intensiven Problemen,

wenn sie die Gäste des Flughafens Zürich, Personen die zu uns auf Urlaub kommen

wollen, abholen. Die vorgeschlagene Lösung einer 90-Tage-Regelung und die Entlohnung nach den Schweizer Lohnbestimmungen ist nicht annehmbar und ein unzulässiger Eingriff in die österreichische Rechtsordnung. Die Behinderung der grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Warenlieferungen im Rahmen der Gemeinschaft, an der auch die Schweizer Eidgenossenschaft gerne zur Stärkung der Wirtschaft teilnimmt, ist schlicht und einfach gemeinschaftsrechtswidrig.

Jedenfalls widersprechen sowohl der Vorschlag als auch die Praxis dem Geiste der

Europäischen Union. Es haben sich daher Vertreter der Schweizer Nachbarländer

der Protestbewegung angeschlossen. Die heimischen Unternehmer befördern in etwa 140.000 Fahrgäste zum Flughafen Zürich und vom Flughafen Zürich nach Vorarlberg. Es sind dies ca. 30.000 Fahrten. Bereits jetzt sind negative Auswirkungen auf den Geschäftsstandort Vorarlberg erkennbar.

Auch der Tourismus leidet unter dieser Regelung massiv. Betroffen sind neben den

Taxiunternehmen weiters auch Mietwagen- und Kleinbusbetreiber.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Was werden Sie unternehmen um die negativen Auswirkungen auf den Geschäftsstandort Vorarlberg zu beseitigen bzw. zu verringern?
  2. Was werden Sie unternehmen um die negativen Auswirkungen auf den Tourismus in Vorarlberg zu beseitigen bzw. zu verringern?