2849/J-BR/2011

Eingelangt am 19.10.2011
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ANFRAGE

 

 

des Bundesrates Hans-Jörg Jenewein

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend kinderpornographischer Bilder in der JA Göllersdorf

 

 

In der Justizanstalt Göllersdorf ist es im August 2010 zu einem besonders unappetitlichen Fall gekommen, wo auf dem Dienstcomputer des Beamten Johann "Joe" K. über 10 000 kinderpornographische Darstellungen sichergestellt wurden.

Oberst Franz Polzer vom Landeskriminalamt Niederösterreich bestätigte diesen Sachverhalt. ("NÖ Nachrichten" Nr.31/2010 vom 03.08.2010) Laut Medienberichten war der zuständige Beamte geständig und wurde umgehend vom Dienst suspendiert.

 

Der Kurier vom 18.02.2011, Seite: 20 (Ausgabe N.Ö/Weinviertel, Morgen) berichtet davon, dass „der Mann vom Dienst suspendiert, der PC beschlagnahmt (wurde). Richter Helmut Neumar verurteilte den Weinviertler zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen, davon 100 unbedingt. Unterm Strich macht das eine Geldstrafe über 4500 Euro. Nicht rechtskräftig.“

 

Die Tageszeitung „Österreich“ vom 26.07.2011 schreibt dazu wörtlich: „Im Disziplinarverfahren gegen den Pädophilen, das kurz nach der Hausdurchsuchung stattfand, wurde festgestellt, "dass die Suspendierung nicht verhältnismäßig" sei.“

 

Die Bundesministerin für Justiz, Mag. Claudia Bandion-Ortner, stellte in einer Anfragebeantwortung (XXIV. GP-NR 7538/AB) am 4. April 2011 fest, dass „das gegen den Bediensteten eingeleitete Straf- bzw. Disziplinarverfahren noch anhängig, das Disziplinarverfahren daher unterbrochen (ist).“

Zudem hatte „die Disziplinarkommission (…) die Suspendierung zunächst aufrechterhalten, in weiterer Folge jedoch über Antrag des Beschuldigten aufgehoben. Die Dienstbehörde hatte den Bediensteten daher wiederum mit einem Arbeitsplatz zu betrauen.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Justiz folgende


ANFRAGE

1.    Ist das Strafverfahren gegen den beschuldigten Beamten bereits abgeschlossen? Wenn Ja, seit wann? Wenn Nein, wann ist damit zu rechnen?

 

2.    Ab wann wurde der betroffene Beamte suspendiert und wann wurde die Suspendierung wieder aufgehoben?

 

3.    Ist der betroffene Beamte aktuell im Dienst oder – wie der Kurier in seiner Ausgabe vom 18.02.2011 schreibt – wieder suspendiert?

 

4.    Wer war der Vorsitzende der Disziplinarkommission?

 

5.    Wie viele Personen umfasste die Disziplinarkommission?

 

6.    Aus welchem Personenkreis setzte sich die Disziplinarkommission zusammen?

 

7.    Hat bereits eine Disziplinarverhandlung stattgefunden?

 

8.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

9.    Liegt Ihnen der Bericht der Disziplinarkommission vor?

 

10. Auf Grund welcher Tatsachen wurde die Suspendierung als „nicht verhältnismäßig“ beurteilt?

 

11. Wurden besondere Gründe angeführt, warum der Konsum von kinderpornographischem Material für eine Suspendierung „nicht verhältnismäßig“ ist?

 

12. Wurde dem betroffenen Beamten eine Therapie nahegelegt?

 

13. Halten Sie eine Therapie im gegenständlichen Fall für sinnvoll?

 

14. Sind für Sie Konsumenten kinderpornographischer Darstellungen und Bilder geeignete Beamten im Justizvollzug?

 

15. Wurde das kinderpornographische Material am Dienstcomputer mittels Datenträger aufgebracht oder online abgerufen?

 

16. Ist es möglich, dass auf Computern im Bereich der Justizvollzugsanstalt Seiten mit pornographischem Material – gleich welcher Neigung – abgerufen werden können? Wenn ja, warum?