2851/J-BR/2011

Eingelangt am 04.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Dr. Brunner, Mayer, Michalke, Zwazl

an den Bundeskanzler

betreffend Verlängerung der derzeit geltenden Schwellenwerte-Verordnung bzw. Übernahme in das Bundesvergabegesetz

Die Schwellenwerteverordnung, die im Mai 2009 vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise zur raschen Realisierung investitions- und beschäftigungswirksamer Maßnahmen erlassen wurde, ermöglicht bis Jahresende 2011 eine Direktvergabe durch Bund, Länder und Gemeinden für Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Wert von 100.000 Euro (davor 40.000 Euro), bei nicht offenen Verfahren im Baubereich sogar bis zu 1 Mio Euro (davor 120.000 Euro).

Die bisherigen positiven Erfahrungen haben gezeigt, dass mit der Anhebung der Schwellenwerte ein wichtiger Impuls zur Konjunkturbelebung, der vor allem die regionale Wirtschaft angekurbelt hat, gesetzt werden konnte. Die Regelung hat sich sehr bewährt und von der Vereinfachung der Vergabevorschriften haben sowohl die öffentlichen Auftraggeber als auch Kleinst- und Kleinbetriebe profitiert. Vor dem Hintergrund der Bemühungen der Bundesregierung zum Projekt Verwaltungsreform ist die Schwellenwerteverordnung sicherlich ein gelungenes Beispiel für Deregulierung, denn die Vergabe ist nun unkompliziert und kann rasch und unbürokratisch abgewickelt werden.

Demgegenüber sieht nun allerdings ein Entwurf des Bundeskanzleramtes zur Novellierung des Bundesvergabegesetzes neue Schwellenwerte vor, die deutlich unter dem derzeit geltenden Niveau liegen bzw. sogar noch unter jenem vor Inkrafttreten der Schwellenwerteverordnung. Danach wäre z. B. die vereinfachte Auftragsvergabe im nicht offenen Verfahren nur mehr bis zu einer Wertgrenze von 60.000 Euro möglich.

Diese Pläne stoßen angesichts der aktuellen Konjunkturprognosen nicht nur in der Wirtschaft auf Unverständnis, denn gerade in derart schwierigen Zeiten wäre es umso wichtiger, konjunkturbelebende und Verwaltungsvereinfachende Maßnahmen zu forcieren anstatt diese einzustellen. Das Ergebnis einer OGM- Umfrage unter Österreichs Bürgermeistern ist ebenfalls eindeutig: 95% sprechen sich für die Beibehaltung der vereinfachten Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand nach dem 31. Dezember 2011 aus.


Auch die in den Erläuterungen zum Entwurf angeführten Bedenken im Hinblick auf die EU-Konformität der derzeitigen Schwellenwerteverordnung, die unter anderem Anlass für diese Novelle sind, überzeugen nicht restlos und werden zudem von vielen Experten nicht geteilt. Ob der vorliegende Gesetzesentwurf, der den Unterschwellenbereich neu gestalten und vereinfachen soll, diesem Anspruch tatsächlich gerecht wird, ist außerdem fraglich.

Die unterzeichnenden Bundesräte stellen daher an den Bundeskanzler die nachstehende

Anfrage:

1)    Halten Sie in der momentanen wirtschaftlichen Situation und angesichts der unerfreulichen Prognosen konjunkturbelebende und Verwaltungsvereinfachende Maßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben, für angebracht und notwendig?

2)  Wenn ja, werden Sie daher die derzeit geltenden Schwellenwerte in das Bundesvergabegesetz übernehmen?

3)  Wenn nein, werden Sie wenigstens die derzeitige Schwellenwerteverordnung ein weiteres Mal verlängern?

4)  Wenn nein, warum nicht?

5)  Welche sonstigen konjunkturbelebenden,

verwaltungsvereinfachenden Maßnahmen können Sie sich vorstellen bzw. werden Sie umsetzen?