2853/J-BR/2011

Eingelangt am 04.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrates Hermann Brückl

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Grundbuch Neu - Umstellung des Grundbuchsverfahren

Seit mehreren Jahren wird an der Umstellung des Grundbuchs in Österreich auf Grundbuch NEU gearbeitet.

Vom Bundesministerium für Justiz wurde als Termin für die Umstellung von Grundbuch ALT auf Grundbuch NEU der 09.12.2009 genannt (Big Bang“). Dieser, so wie auch der nachfolgend genannte Termin 16.08.2010, konnten nicht eingehalten werden. Nunmehr wurde durch das Bundesministerium für Justiz als neuer Zeitpunkt für die Umstellung der 07.05.2012 bekannt gegeben.

Bislang führten diese Verzögerungen und die Nichteinhaltung der genannten Umstellungstermine zu erhöhten Kosten und zu einer großen Doppelbelastung der Bediensteten im Grundbuchsbereich der Gerichte, da Arbeiten bei gleichem Personalstand doppelt durchgeführt werden müssen, z. B. Führung des Tagebuches, Herstellung von Beschlussausfertigungen.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.                                      Wie hoch sind die Kosten, die für das Projekt Grundbuch NEU zu Beginn veranschlagt waren?

2.                  Wie hoch sind die Kosten, die für das Projekt Grundbuch NEU bislang tatsächlich verbraucht wurden?

3.                  Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten für das Gesamtprojekt Grundbuch NEU sein?

4.            Wurden auf Grund der seit etwa zwei Jahren andauernden Mehrbelastung der  Bediensteten   im  Grundbuchsbereich  der  Gerichte  zusätzliche Planstellen zur Verfügung gestellt?


5.                  Wenn  nein, ist der Umstand der Doppelbelastung der Mitarbeiter im Grundbuch bei den Planstellenverhandlungen mit dem Bundeskanzleramt eingeflossen?

6.                  Wenn nein, warum nicht?

 


7.                 Ist es  richtig,  dass während  der  Umstellungsphase in der Zeit von 30.04.2012 bis 07.05.2012 keine Grundbuchserledigungen möglich sein werden?

8.                 Wenn ja, kann für diese Zeitspanne von Seiten des Bundesministeriums für Justiz garantiert werden, dass bei Einsichtnahme in das Grundbuch durch Notare, Rechtsanwälte, sowie Bürger, der angezeigte  Grundbuchstand richtig ist?

9.                 Wen  ja  zu  Frage  7.,  können  Sie  ausschließen,  dass  durch  die Ruhendstellung des Grundbuches in Österreich für den Zeitraum von sieben Tagen ein wirtschaftlicher Schaden für die Bevölkerung entsteht?

10.             Wenn  ja  zu  Frage  7.,  können  Sie  ausschließen,  dass  es  zu Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich auf Grund verzögerter Erledigungen bzw. falscher Auskünfte im Grundbuch kommen kann?

11.             Erwarten Sie, dass es durch die Umstellung auf Grundbuch NEU zu Planstelleneinsparungen kommen wird?

12.             Wenn ja, wie viele Planstellen werden/sollen/können nach der Umstellung eingespart werden?

13.             Bis wann wird die gesamte Umstellung von Grundbuch ALT auf Grundbuch NEU abgeschlossen sein?