2853/J-BR/2011
Eingelangt am 04.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Bundesrates Hermann Brückl
und weiterer Bundesräte
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Grundbuch Neu - Umstellung des Grundbuchsverfahren
Seit mehreren Jahren wird an der Umstellung des Grundbuchs in Österreich auf Grundbuch NEU gearbeitet.
Vom Bundesministerium für Justiz wurde als Termin für die Umstellung von Grundbuch ALT auf Grundbuch NEU der 09.12.2009 genannt („Big Bang“). Dieser, so wie auch der nachfolgend genannte Termin 16.08.2010, konnten nicht eingehalten werden. Nunmehr wurde durch das Bundesministerium für Justiz als neuer Zeitpunkt für die Umstellung der 07.05.2012 bekannt gegeben.
Bislang führten diese Verzögerungen und die Nichteinhaltung der genannten Umstellungstermine zu erhöhten Kosten und zu einer großen Doppelbelastung der Bediensteten im Grundbuchsbereich der Gerichte, da Arbeiten bei gleichem Personalstand doppelt durchgeführt werden müssen, z. B. Führung des Tagebuches, Herstellung von Beschlussausfertigungen.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Wie hoch sind die Kosten, die für das Projekt Grundbuch NEU zu Beginn veranschlagt waren?
2. Wie hoch sind die Kosten, die für das Projekt Grundbuch NEU bislang tatsächlich verbraucht wurden?
3. Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten für das Gesamtprojekt Grundbuch NEU sein?
4. Wurden auf Grund der seit etwa zwei Jahren andauernden Mehrbelastung der Bediensteten im Grundbuchsbereich der Gerichte zusätzliche Planstellen zur Verfügung gestellt?
5. Wenn nein, ist der Umstand der Doppelbelastung der Mitarbeiter im Grundbuch bei den Planstellenverhandlungen mit dem Bundeskanzleramt eingeflossen?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Ist es richtig, dass während der Umstellungsphase in der Zeit von 30.04.2012 bis 07.05.2012 keine Grundbuchserledigungen möglich sein werden?
8. Wenn ja, kann für diese Zeitspanne von Seiten des Bundesministeriums für Justiz garantiert werden, dass bei Einsichtnahme in das Grundbuch durch Notare, Rechtsanwälte, sowie Bürger, der angezeigte Grundbuchstand richtig ist?
9. Wen ja zu Frage 7., können Sie ausschließen, dass durch die Ruhendstellung des Grundbuches in Österreich für den Zeitraum von sieben Tagen ein wirtschaftlicher Schaden für die Bevölkerung entsteht?
10. Wenn ja zu Frage 7., können Sie ausschließen, dass es zu Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich auf Grund verzögerter Erledigungen bzw. falscher Auskünfte im Grundbuch kommen kann?
11. Erwarten Sie, dass es durch die Umstellung auf Grundbuch NEU zu Planstelleneinsparungen kommen wird?
12. Wenn ja, wie viele Planstellen werden/sollen/können nach der Umstellung eingespart werden?
13. Bis wann wird die gesamte Umstellung von Grundbuch ALT auf Grundbuch NEU abgeschlossen sein?