2856/J-BR/2011

Eingelangt am 07.11.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrates Brückl

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Quotenregelung im öffentlichen Bereich

 

 

Österreich hat die Grundlagen für die Frauenquote im Bundes-Verfassungsgesetz normiert, welches in Artikel 7 Abs 2 besagt:

 

Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.

 

Verankert ist die Quotenregelung bisher nur im öffentlichen Dienst, namentlich im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) und in den Landes-Gleichbehandlungsgesetzen und Antidiskriminierungsgesetzen. Die Frauenquote für den öffentlichen Dienst ist 1993 eingeführt worden und wurde Anfang 2010 von 40 % auf 45 % erhöht.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch ist für die Jahre 2000-2011 prozentuell aufgeschlüsselt der Anteil von Männern und Frauen im Bundesdienst als Richter in den jeweiligen Bezirksgerichten?

2.    Wie hoch ist für die Jahre 2000-2011 prozentuell aufgeschlüsselt der Anteil von Männern und Frauen im Bundesdienst als Staatsanwälte in den jeweiligen Bezirksgerichten?


3.    Wie hoch ist für die Jahre 2000-2011 prozentuell aufgeschlüsselt der Anteil von Männern und Frauen im Bundesdienst als Rechtspfleger in den jeweiligen Bezirksgerichten?

4.    Wie hoch ist für die Jahre 2000-2011 prozentuell aufgeschlüsselt der Anteil von Männern und Frauen im Bundesdienst als Kanzleibedienstete in den jeweiligen Bezirksgerichten?

5.    Wie hoch ist für die Jahre 2000-2011 prozentuell aufgeschlüsselt der Anteil von Männern und Frauen im Bundesdienst in weiteren Leitungsfunktionen (etwa als Präsidenten, Vizepräsidenten, Gerichtsvorsteher u.ä) in den jeweiligen Bezirksgerichten?