2856/J-BR/2011
Eingelangt am 07.11.2011
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Anfrage
des Bundesrates Brückl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Quotenregelung im öffentlichen Bereich
Österreich hat die Grundlagen für die Frauenquote im Bundes-Verfassungsgesetz normiert, welches in Artikel 7 Abs 2 besagt:
Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.
Verankert ist die Quotenregelung bisher nur im öffentlichen Dienst, namentlich im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) und in den Landes-Gleichbehandlungsgesetzen und Antidiskriminierungsgesetzen. Die Frauenquote für den öffentlichen Dienst ist 1993 eingeführt worden und wurde Anfang 2010 von 40 % auf 45 % erhöht.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie hoch ist für die Jahre 2000-2011 prozentuell aufgeschlüsselt der Anteil von Männern und Frauen im Bundesdienst als Richter in den jeweiligen Bezirksgerichten?
2. Wie hoch ist für die Jahre 2000-2011 prozentuell aufgeschlüsselt der Anteil von Männern und Frauen im Bundesdienst als Staatsanwälte in den jeweiligen Bezirksgerichten?
3. Wie hoch ist für die Jahre 2000-2011 prozentuell aufgeschlüsselt der Anteil von Männern und Frauen im Bundesdienst als Rechtspfleger in den jeweiligen Bezirksgerichten?
4. Wie hoch ist für die Jahre 2000-2011 prozentuell aufgeschlüsselt der Anteil von Männern und Frauen im Bundesdienst als Kanzleibedienstete in den jeweiligen Bezirksgerichten?
5. Wie hoch ist für die Jahre 2000-2011 prozentuell aufgeschlüsselt der Anteil von Männern und Frauen im Bundesdienst in weiteren Leitungsfunktionen (etwa als Präsidenten, Vizepräsidenten, Gerichtsvorsteher u.ä) in den jeweiligen Bezirksgerichten?