2860/J-BR/2011

Eingelangt am 30.11.2011
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ANFRAGE

 

 

des Bundesrates Hans-Jörg Jenewein

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Dienstmarken (Kokarden) des Kriminaldienstes

 

 

Die Bekämpfung von Terrorismus, die Spionageabwehr und die Bekämpfung des internationalen Waffenhandels sind Hauptaufgabe des Landesamtes für Terrorismusbekämpfung. Der Kriminaldienst wird vom Innenministerium mit Dienstabzeichen (Kokarden) mit eingestanzter Matrikelnummer ausgestattet. Geregelt wird die Ausstattung der Beamten in der 203. Verordnung der Bundesministerin für Inneres über das Tragen von Uniformen und die Verpflichtung zur Ausweisleistung vom 30.06.2005.

 

Im Sicherheitspolizeigesetz, BGBl. Nr. 566/1991 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2007, wird im §54a folgendes festgehalten:

 

§ 54a. (1) Soweit Bundesbehörden, Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung durch Gesetz eingerichtete Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder Bürgermeister gesetzlich zur Ausstellung von Urkunden berufen sind, haben sie auf Verlangen des Bundesministers für Inneres zum vorbeugenden Schutz von Menschen nach § 22 Abs. 1 Z 5 und zum Zwecke verdeckter Ermittlungen (§ 54 Abs. 3) Urkunden herzustellen, die über die Identität eines Menschen täuschen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Seit wann werden die heute gebräuchlichen Dienstmarken (Kokarden) ausgegeben?

2.    Wie viele Dienstmarken (Kokarden) des Kriminaldienstes sind derzeit ausgegeben?

3.    Sind all diese Dienstmarken (Kokarden) mit Matrikelnummern ausgestattet?

4.    Wenn ja, können diese immer eindeutig nur einer Person zugerechnet werden?

5.    Sind Ihnen Fälle bekannt, wo Dienstmarken (Kokarden) von Personen des Kriminaldienstes verwendet wurden, wo die Matrikelnummer nicht mit jener Person übereinstimmt, für die sie ursprünglich ausgestellt wurde?

6.    Werden oder wurden Dienstmarken (Kokarden) auch an Personen ausgegeben, die nicht im Kriminaldienst stehen?

a.   Wenn ja, wie viele?

b.   Wenn ja, auf Grund welcher Rechtsgrundlage werden diese Dienstmarken (Kokarden) ausgegeben?

c.    Wenn ja, an welchen Personenkreis?

d.   Wenn ja, für welche Tätigkeit werden diese Dienstmarken (Kokarden) ausgegeben?

e.   Wenn ja, für welchen Zeitraum werden diese Dienstmarken (Kokarden) ausgegeben?

f.     Wenn ja, können Sie ausschließen, dass diese Dienstmarken (Kokarden) missbräuchlich verwendet werden?

7.    Für wie viele Personen wurden in den letzten 10 Jahren gem. §53a Sicherheitspolizeigesetz Urkunden hergestellt, die über die Identität eines Menschen täuschen?

8.    Wie viele dieser Personen, die gem. §53a Sicherheitspolizeigesetz Urkunden bekommen haben, die über die Identität eines Menschen täuschen, haben auch Dienstmarken (Kokarden) erhalten?

9.    Waren all diese Personen im Kriminaldienst tätig?

10. Wenn  Nein, auf Grund welcher Rechtsgrundlage haben diese Personen Dienstmarken (Kokarden) bekommen?

11. Wie viele der heute gebräuchlichen Dienstmarken (Kokarden) wurden bislang als verloren registriert?