2874/J-BR/2012
Eingelangt am 31.01.2012
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Anfrage
der Bundesräte
Georg Keuschnigg, Elisabeth Greiderer und Anneliese Junker
Kolleginnen
und Kollegen
an die
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
Ausschreibung und Vergabe der digitalen Dividende.
Die flächendeckende Versorgung aller
Regionen Österreichs mit zeitgemäßen
Internetverbindungen ist eine wichtige Voraussetzung für die positive
Entwicklung des
Lebens- und Wirtschaftsstandortes. Bei der Versteigerung der Funkfrequenzen an
die
Mobilfunkbetreiber (digitale Dividende), die im zweiten Halbjahr 2012
stattfinden soll, ist
von entscheidender Bedeutung, dass den Bestbietern die Vollversorgung aller
Regionen
vorgeschrieben wird. In einem Bericht an den Bundesrat, datiert mit 8.
März 2011, bestätigt
das BMVIT das Ziel, die Vergabe der digitalen Dividende dafür zu
nützen, den ländlichen
Raum mit mobilem Breitband-Internet zu versorgen. Zur konkreten Forderung einer
von
Tiroler Bürgermeistern und GemeinderätInnen übermittelten
Petition, in den
Versteigerungsbedingungen Auflagen vorzusehen, die die Bestbieter verpflichten,
in einer
ersten Investitionsphase die derzeit unterversorgten Regionen mit mobilem
Breitband
auszustatten, schreibt das BMVIT an den
Bundesrat: „Vorgaben hinsichtlich einer bestimmten
Versorgungs- und
Ausbauverpflichtung...sind grundsätzlich vorstellbar, bedürfen aber
im
konkreten Vergabeverfahren einschlägiger Festlegungen der
Regulierungsbehörde“.
Die
unterzeichneten Bundesräte stellen an die Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und
Technologie folgende
Anfrage:
1.
Können Sie den Termin September 2012 für die Versteigerung der
digitalen
Dividende bestätigen?
2.
Werden die zur Versteigerung anstehenden Frequenzblöcke in
einem oder
hintereinander
versteigert?
3.
Welche Auflagen an die Bestbieter sind vorgesehen, um eine
Vollversorgung aller
Regionen zu erreichen?
4.
Sollte die Diskussion über die erforderlichen Auflagen noch
nicht abgeschlossen
sein:
Welche Optionen liegen vor?
5.
Werden
zumindest Teile der Erlöse
aus der Versteigerung für den Ausbau des
Breitbandinternets in unterversorgten
Regionen verwendet? Wenn ja, welche Beträge
sind hierfür vorgesehen? Wohin fließen die allfälligen
Mehrerlöse aus der
Versteigerung?