2885/J-BR/2012

Eingelangt am 03.04.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Mag. Gerald Klug

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend WKR-Ball, Umgang mit der rechtsradikalen Szene

Am 27. Jänner 2012 wurde der ehemalige SP-Fraktionsvorsitzende des Bundesrates, Prof. Albrecht K. Konečny, im Rahmen der Demonstrationen gegen den WKR-Ball in der Dorotheergasse in Wien - offenbar von einem Rechtsradikalen - niedergeschlagen und erheblich verletzt. Nach einer Anzeige, die am 28. Jänner 2012 bei der Polizeiinspektion in Wien-Josefstadt erfolgt war, wurde Albrecht K. Konečny zu einer weiteren Vernehmung bei der Bundespolizeidirektion Wien eingeladen. Im Zuge dieser Vernehmung wurde auch seitens des Büros für besondere Ermittlungen eine Anzeige des Opfers aufgenommen, die die Tatsache zum Gegenstand hatte, dass seitens einer Gruppe von Polizisten weder gegen den Angreifer eingeschritten wurde noch dem auf dem Boden liegenden Opfer in irgendeiner Weise Hilfe geleistet wurde.

Im Protokoll dieser Vernehmung wird festgehalten: “(Es) kam mir ein unbekannter Mann entgegen und schlug mich zusammen. Hinter dem Mann, in einem Abstand von ca. 8-10 Meter, konnte ich eine Gruppe von Polizisten wahrnehmen... In der Folge haben diese Polizisten eine Sperrkette gebildet und die Dorotheergasse abgesperrt.... Eine weibliche Person ist... zu den Polizisten gegangen und hat diese ersucht die Rettung zu verständigen... Als die Frau wieder zurückkam, hat sie mir gesagt, dass die Polizisten keine Rettung verständigen können, da der Polizeifunk überlastete ist. ... Ob die Polizisten die Tat an sich gesehen haben, kann ich nicht angeben. Die Polizisten haben jedoch mit Sicherheit wahrgenommen, wie ich verletzt am Boden lag...“


Am 9.2.2012 bestätigte der Polizeisprecher Roman Haslinger gegenüber dem Online-Standard, dass die in der Dorotheergasse eingesetzten Polizisten festgestellt wurden und dass ein erstes Ermittlungsergebnis an die Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet worden sei.

 

Da seither weder gegenüber der Öffentlichkeit noch gegenüber dem Opfer weitere Informationen gegeben wurden, richten die unterzeichneten Bundesräte an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.               Ist es richtig, dass der Staatsanwaltschaft am 9.2.2012 ein erstes Ermittlungsergebnis in diesem Fall übermittelt wurde?

2.       Wenn ja: Hat die Staatsanwaltschaft das Büro für besondere Ermittlungen danach mit weiteren Ermittlungen beauftragt und liegt nunmehr der Staatsanwaltschaft ein endgültiges Ermittlungsergebnis vor?

3.       Wenn ja: Welche Maßnahmen sind nun seitens der Staatsanwaltschaft geplant bzw. bereits eingeleitet worden?

4.       Wenn nein: Wann rechnet die Staatsanwaltschaft mit dem Vorliegen des endgültigen Ermittlungsergebnisses?

5.       Ist - nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen - mit einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft zu rechnen? Wenn ja: Wann wird diese Anklageerhebung erfolgen?

Wenn nein: Mit welcher Begründung?

6.   Welche Maßnahmen haben sie selbst ergriffen, um in diesem Fall - der in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit gefunden hat - für eine rasche Abwicklung zu sorgen?