2889/J-BR/2012

Eingelangt am 15.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrates Hans-Jörg Jenewein

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Klage gegen die ÖBB durch Farrokh Sharif

Wie im Oktober 2009 mehreren Medien zu entnehmen war, hat der gebürtige Iraner Farrokh Sharif die ÖBB wegen der Zahlung einer vereinbarten Erfolgsprovision von 64 Mio. US-Dollar geklagt.

Hintergrund dieser Klage war eine nicht zustande gekommene Vereinbarung zwischen der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG, der Austrian Rail Construction & Consulting GmbH & Co. KG, der IIFC Industrial and Investment Finance Consulting GmbH einerseits und der Tabriz Urban Railway Organisation auf der anderen Seite vom 4.7.2006 und vom 12.07.2006 zur Errichtung einer elektrisch betriebenen U- Bahnlinie.

Als Projektsumme für die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Bahnstrecke der Phase 1 wurde im Jahr 2006 ein Gesamtvolumen von USD 400 Millionen genannt.

In der Klageschrift vom 20.Jänner 2009 begehrt die klagende Partei, die IIFC Industrial and Investment Finance Consulting GmbH, USD 64.000.000,00, da die ÖBB- Infrastruktur Betrieb AG als voraussichtlicher Konsortialführer des noch zu errichtenden Konsortiums der klagenden Partei (Anm.: der IIFC Industrial and Investment Finance Consulting GmbH) zugesichert (hat), falls ein dementsprechendes Projekt zustande kommt, 16% der zwischen dem Auftraggeber und dem Konsortium tatsächlich abgerechneten Nettoprojektsumme an die klagende Partei zu bezahlen.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

ANFRAGE

1.     Ist das Rechtsverfahren in der Zwischenzeit abgeschlossen?

a. Wenn ja, mit welchem Ausgang?

2.      Welche Kosten sind der ÖBB aus diesem Rechtsstreit erwachsen?

3.         Hat die ÖBB bis zum Urteil Rücklagen gebildet, um bei einem möglichen
Schuldspruch die Verbindlichkeiten abdecken zu können?

4.         Ist es üblich, dass bei ÖBB-Projekten im Ausland für Vermittlungen
Provisionen bezahlt werden?

5.         Ist es geschäftsüblich, bei Auslandprojekten der ÖBB mit einem derart hohen Auftragsvolumen ($ 400 Millionen), Provisionen in der Höhe von 16% zu bezahlen?

a. Wenn nein, in welcher Höhe werden bei Geschäften dieser
Gr
ößenordnung Vermittlungsprovisionen bezahlt?

6.   Werden Vermittlungsprovisionen der ÖBB in eigenständigen Verträgen
geregelt?

a.   Wenn ja, wurde auch in diesem konkreten Fall (Projekt Tabriz) ein
eigener Vertrag f
ür die Vermittlungsprovision an Herrn Sharif
geschlossen?

b.   Wenn nein, worauf bezieht sich Herr Sharif in seiner Klageschrift vom
20.J
änner 2009

c.   Wenn ja, wer hat diesen Vertrag unterzeichnet?

7.   Sind die internen Untersuchungen zum Ablauf der Geschäftsanbahnung beim
ÖBB Projekt in Tabriz bereits abschlossen?

a.   Wenn ja, seit wann sind diese Untersuchungen abgeschlossen?

b.   Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8.   Wurde im Zuge der Untersuchungen auch die Rolle des ÖBB Prokuristen
Alfred Lutschinger beleuchtet?

a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

9.   Stand die ÖBB mit Herrn Sharif neben dem Projekt in Tabriz auch bei anderen
Projekten in Gesch
äftsbeziehung?

a.   Wenn ja, bei welchen Projekten war dies der Fall?

b.   Wenn ja, wie viele dieser Projekte wurden zum Abschluß gebracht?
10.Wie Medienberichten zu entnehmen war, gab es im Zuge der Iran-Gesch
äfte

auch einige Fact-Finding-Missions der ÖBB im Iran, bei denen auch Rapid-
Manager Michael Kuhn zugegen war. In wessen Auftrag war Michael Kuhn vor
Ort?

11 .Welche Aufgabe hatte der SK Rapid-Manager Michael Kuhn bei diesen Fact-
Finding-Missions im Iran?