2890/J-BR/2012

Eingelangt am 15.05.2012
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Anfrage

des Bundesrates Hans-Jörg Jenewein

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Klage gegen die ÖBB durch Farrokh Sharif

Wie im Oktober 2009 mehreren Medien zu entnehmen war, hat der gebürtige Iraner Farrokh Sharif die ÖBB wegen der Zahlung einer vereinbarten Erfolgsprovision von 64 Mio. US-Dollar geklagt.

Hintergrund dieser Klage war eine nicht zustande gekommene Vereinbarung zwischen der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG, der Austrian Rail Construction & Consulting GmbH & Co. KG, der IIFC Industrial and Investment Finance Consulting GmbH einerseits und der Tabriz Urban Railway Organisation auf der anderen Seite vom 4.7.2006 und vom 12.07.2006 zur Errichtung einer elektrisch betriebenen U- Bahnlinie.

Als Projektsumme für die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Bahnstrecke der Phase 1 wurde im Jahr 2006 ein Gesamtvolumen von USD 400 Millionen genannt.

In der Klageschrift vom 20.Jänner 2009 begehrt die klagende Partei, die IIFC Industrial and Investment Finance Consulting GmbH, USD 64.000.000,00, da die ÖBB- Infrastruktur Betrieb AG als voraussichtlicher Konsortialführer des noch zu errichtenden Konsortiums der klagenden Partei (Anm.: der IIFC Industrial and Investment Finance Consulting GmbH) zugesichert (hat), falls ein dementsprechendes Projekt zustande kommt, 16% der zwischen dem Auftraggeber und dem Konsortium tatsächlich abgerechneten Nettoprojektsumme an die klagende Partei zu bezahlen.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an die
Bundesministerin für Justiz folgende

ANFRAGE

1.    Ist das Rechtsverfahren in der Zwischenzeit abgeschlossen?

a.   Wenn ja, wurden die die ÖBB schuldig gesprochen?

b.   Wenn ja, wurde ein Vergleich zwischen den Streitparteien
geschlossen?

2.   Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss des Rechtsverfahrens zu rechnen?