2900/J-BR/2012

Eingelangt am 19.07.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesräte Dr. Brunner, Mayer, Michalke

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Maßnahmen zur Verhinderung von Schockrechnungen der Telekomunter- nehmen im Grenzgebiet zur Schweiz

Mit Anfrage vom 29.03.2011, Nr. 2810/J-BR/2011, haben wir angefragt, ob die Bundesminis- terin gedenkt, in absehbarer Zeit das Telekommunikationsgesetz so zu ändern, dass wirksame Maßnahmen zum Schutz der Telefonkunden geschaffen werden, um zB die Überwälzung von überhöhten oder nicht nachvollziehbaren Verbindungsentgelten auf Mobilfunkteilnehmer zu verhindern. In ihrer parlamentarischen Beantwortung haben sie, Frau Bundesministerin, ge- antwortet, dass die derzeitig in Erarbeitung befindliche Novelle zum Telekommunikationsge- setz eine grundsätzliche Lösung zum Schutz der Konsumenten/innen vor überhöhten Rech- nungen für Telefon- und Datendienste schaffen werde.

Die Telekommunikationsnovelle 2011 wurde am 21.11.2011 im BGBl I 2011/102 kundge- macht.

Am 07.06.2012, Seite 24, ist in der Regionalzeitung „Bregenzer Blättle“ - wie auch in ande- ren Regionalzeitungen - unter der Überschrift „Schluss mit Handykostenfalle - Gesetzliches Kostenlimit schützt vor Horror-Rechnungen“ eine Anzeige des Bundesministeriums für Ver- kehr, Innovation und Technologie erschienen, in welcher die mit einer Tafel mit dem Inhalt „Handykosten voll im Griff!“ ausgestattete Bundesministerin folgendes erklärt: „Handytarife bekommen strikte Preisobergrenzen - zum Schutz vor bösen Überraschungen.“

In der Anzeige wird weiters Folgendes erklärt: Horror-Rechnungen über mehrere hundert Euro für Internet am Handy gehören der Vergangenheit an. Dafür hat sich Infrastrukturmi- nisterin Doris Bures stark gemacht und eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz wurden die Rechte der Konsumenten gestärkt. Wer beim Surfen mit dem Handy versehentlich die vertraglich vereinbarte Datenmenge über- schreitet, ist jetzt vor bösen Überraschungen geschützt. Mehr als EUR 60,— darf die Über- schreitung nicht mehr kosten. Noch besser: Sobald der vereinbarte Rahmen für Surfen und Downloaden erreicht ist, wird man per SMS gewarnt. Auch Sperren für bestimmte Dienste können Kunden/innen von Handy-Betreibern verlangen. Und das alles umsonst.“


In dieser Anzeige wird somit suggeriert, dass es hinkünftig keine „Horror-Rechnungen“ mehr geben kann.

Aus einem vor kurzem im Österreichischen Anwaltsblatt erschienenen Artikel (Schneider, „Von Schockrechnungen und dem Mythos, diese bezahlen zu müssen - Praxisorientierte Überlegungen für Rechtsvertreter der Nutzer“. AnwBl 2012, 309) geht hervor, dass trotz der gesetzgeberischen Maßnahmen der letzten Zeit für Nutzer/innen, welche im Grenzgebiet zu einem Nicht-EU/EWR-Staat, wie zB in den Grenzgebieten zur Schweiz, keinerlei Schutz vor

Horror-Rechnungen im Zusammenhang mit einem versehentlichen Auslandsroaming gegeben ist.

Bei einem versehentlichen Auslandsroaming können exorbitante Kosten entstehen. Als Bei- spiel kostet bei einem Netzbetreiber das Surfen eines Volumens von 3000 MB EUR 5,~. Bei einem versehentlichen Surfen über ein Schweizer Netz kostet der Verbrauch von 3000 MB jedoch mindestens EUR 33.000,— (durch den sogenannten „Blockrounding-Effekt“ können die Kosten sogar noch weit höher werden). Für das versehentliche Surfen im Schweizer Netz zahlte dieser Vorarlberger Nutzer sohin mindestens das 6600-fache des Inlandtarifs, also um 660.000 Prozent mehr.

Ihre Aussage, Frau Bundesministerin „Horrorrechnungen über mehrere hundert Euro für In- ternet am Handy gehören der Vergangenheit an“ erscheint deshalb irreführend und unrichtig zu sein und wiegt die Nutzer/innen in falscher Sicherheit, dass sie durch gesetzliche Maß- nahmen vor Horror-Rechnungen geschützt werden. Nachdem Schweizer Netze teilweise weit über 10 km in das österreichische Staatsgebiet hineinstrahlen, stehen potenziell über 200.000 Menschen, die im Vorarlberger Rheintal leben, weiterhin unter der Gefahr von Horror- Rechnungen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Bundesräte an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie die nachstehende

ANFRAGE:

1.    Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Nutzer im Bereich der österrei- chisch-schweizerischen Grenze vor einem versehentlichen Roaming zu schützen?

2.                                     In welchen Medien wurde die Anzeige „Schluss mit Handykostenfalle - Gesetzliches Kostenlimit schützt vor Horror-Rechnungen“ geschaltet und welche Kosten sind im Zusammenhang mit der Schaltung dieser Anzeigen angefallen?

3.                                     Erachten sie den Inhalt der Anzeige weiterhin für richtig, insbesondere für Nut- zer/innen im Vorarlberger Rheintal? Im Fall der Verneinung: Planen sie eine Richtig- stellung und eine Aufklärung der Nutzer/innen im Vorarlberger Rheintal über die Ge- fahren des versehentlichen Roamings?

4.                                     Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um gegen die exorbitant hohen Tarife der Telekomunternehmen für das Auslandsroaming in Nicht-EU-/EWR-Staaten vorzuge- hen?