2901/J-BR/2012
Eingelangt am 19.07.2012
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möglich.
Anfrage
der BR Gottfried Kneifel
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ladendiebstähle
Die
Exekutive ist sehr häufig besonders in Ballungsräumen mit mehreren
Einkaufszentren mit
Ladendiebstählen
im großen Stil, aber auch im Kleinkriminalitätsbereich
beschäftigt. Wird
ein Ladendieb erwischt, wird die Polizei geholt und Anzeige erstattet. Am
Dienstposten wird
daraufhin - unabhängig von der
Höhe des Schadens - die erkennungsdienstliche Bearbeitung
durchgeführt und der Akt „gerichtsfertig" gemacht, was
meist eine mehrstündige Bearbeitung
bedeutet. Bei geringfügigen
Beträgen und wenn keine „Gewerbsmäßigkeit"
nachgewiesen
werden kann, wird das Verfahren ohne weitere Konsequenzen für den
Beschuldigten seitens
der Staatsanwaltschaft automatisch eingestellt. Diese Vorgangsweise ist weder
aus
rechtsstaatlicher Sicht günstig noch für die Opfer sowie die
Exekutive befriedigend.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die
Bundesministerin für
Justiz folgende
Anfrage:
1. Wie viele Ladendiebstähle wurden in den Jahren
2006 bis 2011 bei der
Staatsanwaltschaft angezeigt?
2.
Wie viele
Anzeigen betreffend Ladendiebstähle wurden von der Staatsanwaltschaft im
Zeitraum von 2006 bis 2011 ohne weiteres
gerichtliches Verfahren eingestellt?
3.
Wie schätzen Sie die
Realisierbarkeit ein, in diesen Fällen in einer Art
„Schnellverfahren" eine Geldstrafe zu verhängen?
4.
Wie hoch
bewerten Sie das Einsparungspotenzial im Justiz- und
Staatsanwaltschaftsbereich bei einer Bestrafung von Ladendiebstählen durch
Verhängen einer Strafe an Ort und Stelle durch die Exekutive?
5.
Glauben Sie an
eine effektivere präventive
Wirkung bei den Beschuldigten, wenn
sofort an Ort und Stelle bestraft wird statt
nach einem längeren bürokratischen
Verfahren bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten?
6.
Wie werden Ladendiebstähle in Deutschland, in der Schweiz, in
den Niederlanden und
in Frankreich
geahndet?