2901/J-BR/2012

Eingelangt am 19.07.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der BR Gottfried Kneifel
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin f
ür Justiz
betreffend Ladendiebstähle

Die Exekutive ist sehr häufig besonders in Ballungsräumen mit mehreren Einkaufszentren mit
Ladendiebstählen im großen Stil, aber auch im Kleinkriminalitätsbereich beschäftigt. Wird
ein Ladendieb erwischt, wird die Polizei geholt und Anzeige erstattet. Am Dienstposten wird
daraufhin - unabhängig von der Höhe des Schadens - die erkennungsdienstliche Bearbeitung
durchgeführt und der Akt „gerichtsfertig" gemacht, was meist eine mehrstündige Bearbeitung
bedeutet. Bei geringfügigen Beträgen und wenn keine „Gewerbsmäßigkeit" nachgewiesen
werden kann, wird das Verfahren ohne weitere Konsequenzen für den Beschuldigten seitens
der Staatsanwaltschaft automatisch eingestellt. Diese Vorgangsweise ist weder aus
rechtsstaatlicher Sicht günstig noch für die Opfer sowie die Exekutive befriedigend.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für
Justiz folgende

Anfrage:

1.  Wie viele Ladendiebstähle wurden in den Jahren 2006 bis 2011 bei der
Staatsanwaltschaft angezeigt?

2.              Wie viele Anzeigen betreffend Ladendiebstähle wurden von der Staatsanwaltschaft im
Zeitraum von 2006 bis 2011 ohne weiteres gerichtliches Verfahren eingestellt?

3.              Wie schätzen Sie die Realisierbarkeit ein, in diesen Fällen in einer Art
„Schnellverfahren" eine Geldstrafe zu verhängen?

4.              Wie hoch bewerten Sie das Einsparungspotenzial im Justiz- und
Staatsanwaltschaftsbereich bei einer Bestrafung von Ladendiebst
ählen durch
Verhängen einer Strafe an Ort und Stelle durch die Exekutive?

5.              Glauben Sie an eine effektivere präventive Wirkung bei den Beschuldigten, wenn
sofort an Ort und Stelle bestraft wird statt nach einem längeren bürokratischen
Verfahren bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten?

6.              Wie werden Ladendiebstähle in Deutschland, in der Schweiz, in den Niederlanden und
in Frankreich geahndet?