2903/J-BR/2012

Eingelangt am 23.07.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Bundesrates Johann Ertl

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend schikanöses Verhalten eines Polizeioffiziers des

Stadtpolizeikommandos Schwechat

Am 25.5.2012 Uhr wurde durch einen Polizeioffizier des Stadtpolizeikommando
Schwechat der Verdacht einer Alkoholisierung bei einem zum Dienst eingeteilten
Polizisten ge
äußert. Angeblich hatte der eingeteilte Polizist gerötete Augen und
Alkoholgeruch aus dem Mund.

Der eingeteilte Polizist wurde in weiterer Folge aufgefordert sich einem freiwilligen
Alkoholtest“ zu unterziehen. Der eingeteilte Polizist im Dienst stimmte dem
freiwilligen Alkoholtest“ zu und wurde mit einem Alkoholvortestgerät getestet. Dieses
Alkoholvortestgerät zeigte einen Wert von 0,04 Promille (ca. Wert eines
Punschkrapfens). Der Polizeioffizier ordnete anschlie
ßend die neuerliche
Durchf
ührung des Alkoholtestes mit einem geeichten Alkoholtestgerät an. Das
geeichte Alkoholtestger
ät wurde aufgrund einer Anordnung des Polizeioffiziers bei
einer anderen Polizeiinspektion abgebaut und zum Flughafen gebracht.

Anschließend wurde bei dem eingeteilten Polizeibeamten eine Prüfung der Atemluft
mit dem geeichten Alkoholtestger
ät durchgeführt. Der Alkoholtest mit dem geeichten
Alkoholtestger
ät wurde im Beisein des Polizeioffiziers durchgeführt und ergab einen
Wert von 0,00 Promille.

Daraufhin wurde über Weisung des Polizeioffiziers der eingeteilte Beamte vom
Au
ßendienst abgezogen und durfte an diesem Tag nur mehr Innendienst verrichten.

Am 14.6.2012 erhielt der eingeteilte Polizist durch seine unmittelbare Vorgesetzte auf
Weisung vom einschreitenden Offizier eine schriftliche Ermahnung.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an die
Bundesministerin für Inneres folgende


Anfrage

 

1)      Ist es richtig, dass der Polizeioffizier den Verdacht auf eine Beeinträchtigung
durch Alkohol bei einem eingeteilten Polizeibeamten im Dienst festgestellt
hat?

2)      Ist es richtig, dass der Polizeioffizier den Verdacht damit begründete, der
eingeteilte Polizeibeamte habe ger
ötete Augen und Alkoholgeruch aus dem
Mund?

3)      Ist es richtig, dass der eingeteilte Polizist zu einem freiwilligen Alkoholtest“ der
Atemluft von seinem Vorgesetzten, einem Polizeioffizier, aufgefordert wurde?

4)    Ist es richtig, dass das Alkoholvortestgerät lediglich einen Wert von 0,04
Promille anzeigte?

5)      Ist es richtig, dass trotz dieses geringen Wertes ein Alkoholtest mit einem
geeichten Alkomaten angeordnet wurde?

6)      Ist es richtig, dass dieser geeichte Alkomat aufgrund der Anordnung des
einschreitenden Polizeioffiziers von einer anderen Polizeiinspektion zum
Flughafen verschafft werden musste?

7)      Ist es richtig, dass der einschreitende Offizier persönlich bei der Durchführung
des Alkoholtestes mit dem eingeteilten Polizeibeamten anwesend war?

8)      Ist es richtig, dass der geeichte Alkomat lediglich einen Wert von 0,00 Promille
(nach Durchführung des Alkoholtestes) angezeigt hat?

9)      Ist es richtig, dass der einschreitende Polizeioffizier trotzdem den Verdacht
einer Alkoholisierung beim eingeteilten Polizeibeamten geäußert hat und
dieser vom Au
ßendienst abgezogen wurde und an diesem Tag lediglich
Innendienst verrichten durfte?

10)Ist es richtig, dass mit einem geeichten Alkomaten und einem Testergebnis

von 0,00 Promille die überprüfte Person auf keinem Fall als alkoholisiert

angesehen werden kann?
11)Ist es richtig, dass bei einem Testergebnis von 0,00 Promille auch nicht

angenommen werden kann, dass der Getestete unter dem Einfluss einer

Restalkoholisierung stehe?
12)Die Durchf
ührung eines Atemlufttestes mit einem geeichten Alkomaten ist im

Dienstrecht nicht vorgesehen, lediglich in Verbindung mit der StVO, nach

welchen gesetzlichen Voraussetzungen wurde der Alkoholtest angeordnet

bzw. durchgeführt?

13)Ist es richtig, dass der eingeteilte Polizeibeamte schriftlich ermahnt wurde?
14)Ist es richtig, dass sich diese schriftliche Ermahnung auf einen durch Alkohol

beeinträchtigen Zustand begründet?
15)Ist es richtig, dass diese schriftliche Ermahnung vom einschreitenden

Polizeioffizier angeordnet worden ist?
16)Ist es richtig, dass gegen eine schriftliche Ermahnung kein Rechtsmittel

zulässig ist?

17)Ist es richtig, dass keine Disziplinaranzeige erstattet wurde?
18)Hat es sich bei dieser Vorgangsweise (Aufforderung zur Durchf
ührung eines

freiwilligen Alkoholtestes) um eine Dienstpflichtverletzung gehandelt?


19)War die Anordnung der Erteilung der Weisung gegen den eingeteilten

Polizeibeamten mit einer Ermahnung vorzugehen und zu ahnden

rechtskonform?
20)Hat es sich bei diesen Anordnungen um Gesetzesverletzungen gehandelt?

Wenn ja um welche?
21)Werden auch in Zukunft, Polizeibeamte, die ger
ötete Augen aufweisen, (aus

verschiedensten Ursachen) vom Außendienst abgezogen?
22)Werden in Zukunft geeichte Alkoholtestger
äte, zur Kontrolle von

Polizeibeamten im Dienst, eingesetzt ?
23)Ist es gesetzlich m
öglich einen Alkoholvortester bzw. einen geeichten

Alkomaten außerhalb der Bestimmungen der StVO einzusetzen?
24)Ist es richtig, dass die erteilte schriftliche Ermahnung in den Personalakt des

eingeteilten Polizeibeamten kommt und dieser Vorfall die weitere Karriere

beeinflussen kann?