2922/J-BR/2012

Eingelangt am 04.10.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Dr. Brunner, Mayer, Michalke
an den Bundeskanzler

betreffend Verlängerung der derzeit geltenden Schwellenwerte-Verordnung

Die bisherigen positiven Erfahrungen mit der Schwellenwertverordnung haben gezeigt, dass mit der Anhebung der Schwellenwerte ein wichtiger Impuls zur Konjunkturbelebung, der vor allem die regionale Wirtschaft angekurbelt hat, gesetzt werden konnte. Die Regelung hat sich sehr bewährt und von der Vereinfachung der Vergabevorschriften haben sowohl die öffentlichen Auftraggeber als auch Kleinst- und Kleinbetriebe profitiert. Vor dem Hintergrund der Bemühungen der Bundesregierung zum Projekt Verwaltungsreform ist die Schwellenwerteverordnung sicherlich ein gelungenes Beispiel für Deregulierung, denn die Vergabe ist nun unkompliziert und kann rasch und unbürokratisch abgewickelt werden.

Insbesondere in den vergangenen zwei Jahren ist es den heimischen Unternehmen gut gelungen, die krisenhaften Erscheinungen mithilfe der durch die Verordnung eingeräumten Möglichkeiten besser zu bewältigen. Gerade unsere Klein- und Mittelbetriebe, die mit einem Anteil von beinahe 90 % an der Unternehmensstruktur des Landes das Rückgrat der Vorarlberger Wirtschaft darstellen, haben von der Regelung profitiert.

Die Schwellenwertverordnung leistet zudem indirekt auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft und zur Vermeidung höherer Arbeitslosenzahlen.

Die unterzeichnenden Bundesräte vertreten daher die Auffassung, dass es auch weiterhin möglich sein muss, Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Wert von 100.000 Euro direkt an Unternehmen zu vergeben.

 

Die unterzeichnenden Bundesräte stellen daher an den Bundeskanzler die nachstehende

Anfrage:

1)    Halten Sie in der momentanen wirtschaftlichen Situation und angesichts der nicht so erfreulichen Prognosen konjunkturbelebende und verwaltungsvereinfachende Maßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben, für angebracht und notwendig?

2)    Werden Sie die derzeitige Schwellenwerteverordnung ein weiteres Mal, auch über das Jahr 2012 hinaus, zu verlängern?

3)    Wenn nein, warum nicht?

4)    Welche sonstigen konjunkturbelebenden, verwaltungsvereinfachenden Maßnahmen können Sie sich vorstellen bzw. werden Sie umsetzen?