2939/J-BR/2013

Eingelangt am 27.02.2013
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA

und weitere Bundesräte

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Darlehen/ Kredite der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA)

 

 

Während es für österreichische Wirtschaftsbetriebe, speziell für Klein- und Mittelbetriebe, immer schwieriger wird Kredite bei den Banken für ihren normalen Geschäftsbetrieb zu erhalten, stellt die Bundesfinanzierungsagentur Geld für hochriskante Spekulationsgeschäfte für das Land Salzburg zur Verfügung. Auch wenn die Verwendung der Geldmittel im Land entschieden wurde, so kann die ÖBFA nicht aus der Verantwortung genommen werden, weil sie, so wie jeder Darlehensgeber Interesse daran haben muss, das zur Verfügung gestellte Kapital wieder zurückzubekommen. „Die OeBFA als Treasury des Bundes verfolgt gemäß den Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen eine risiko-averse Geschäftspolitik.“[1] Diesem selbstauferlegten Anspruch ist die ÖBFA bei ihrer Kreditvergabe offensichtlich nicht nachgekommen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Finanzen nachfolgende

 

 

ANFRAGE

 

  1. Wurde die Kreditvergabe an das Land Salzburg auf der gesetzlichen Grundlage des Bundesfinanzierungsgesetzes §2 (4) getätigt? „Die OeBFA hat nach Aufforderung durch den Bundesminister für Finanzen im Namen und auf Rechnung des Bundes unter Beachtung der Ziele gemäß § 2 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBL Nr. 213/1986,

1.) Kreditoperationen für Länder durchzuführen und abzuschließen und ihnen sodann aus diesen Mitteln Darlehen zu gewähren,…“

 

  1. Wenn ja, hätte die ÖBFA, die durch den Bundesminister für Finanzen beauftragt werden muss, nicht zumindest Kenntnis über die Geldverwendung des Landes Salzburg haben müssen und sehen Sie die Ziele § 2 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBL Nr. 213/1986, (Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit) erfüllt?

 

  1. Sehen Sie den selbstauferlegten Grundsatz der ÖBFA „Die OeBFA als Treasury des Bundes verfolgt gemäß den Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen eine risiko-averse Geschäftspolitik“[2] durch die Kreditvergabe an das Land Salzburg, ohne die Verwendung der Gelder zu kennen, verletzt?

 

  1. Müssen die Länder Rechenschaft über die Mittelverwendung abgeben, wenn Sie von der ÖBFA ein Darlehen beantragen?

 

  1. Sehen Sie sich bei Nichtwissen betreffend die Kreditverwendung des Landes Salzburg von jeder Verantwortung befreit?

 

6.    Hat die ÖBFA an Währungs- oder sonstigen Geschäften, die ein potentielles Verlustrisiko aufweisen könnten, teilgenommen?

 

7.    Bestehen derzeit noch offene Positionen an Währungs- oder sonstigen Geschäften, die ein potentielles Verlustrisiko beinhalten?

 

 

 



[1]  www.oebfa.at/de/budgetschulden/seiten/risikomanagement.aspx

[2] www.oebfa.at/de/budgetschulden/seiten/risikomanagement.aspx