2941/J-BR/2013

Eingelangt am 14.03.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringliche Anfrage

 

der Bundesräte Mühlwerth, Dönmez

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Selbstbedienungsladen Bundesministerium für Inneres

Nach intensiver Prüfungstätigkeit legte der Rechnungshof (RH) am 11. März 2013 den Bericht 2013/2 vor. In diesem wurde unter anderem die Vergabepraxis des Bundesministeriums für Inneres (BMI) behandelt.

Unter dem Titel „Vergabepraxis im BMI mit Schwerpunkt Digitalfunk“ kommt der Rechnungshof zu einer für das BMI desaströsen Bewertung:

„Das BMI hatte keinen vollständigen und verlässlichen Überblick über sein Beschaffungsvolumen. Das gemäß einer an die  Europäische  Kommission zu  meldenden Statistik angegebene Beschaffungsvolumen bei Liefer-  und  Dienstleistungsaufträgen  für 2010 umfasste rd. 72 Mio. EUR exkl. USt und erreichte demnach das höchste aller Ressorts. Es ergab sich aus mehr als 15.000 Beschaffungsfällen,  wovon  der  überwiegende  Teil  eine  Auftragssumme  unter  100.000 EURdem 2010 gültigen Schwellenwert für Direktvergabenaufwies.“

„Eine regelmäßige,  risikoorientierte Kontrolle  ausgewählter Beschaffungen führte das BMI jedoch nicht durch.  In  mehr als der  Hälfte der vom RH nach  einem risikoorientierten  Ansatz  ausgewählten und  überprüften   Beschaffungsfälle  zeigten  sich Mängel im  Hinblick auf die Einhaltung von internen Vorgaben, insbesondere fehlende Vergleichsangebote und  Preisangemessenheitsprüfungen  sowie unzureichende  Dokumentation. In  einigen Fällen verletzte  das  BMI auch  Bestimmungen  des  Bundesvergabegesetzes, bspw . durch  unzulässige  Direktvergaben. “

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres folgende


DRINGLICHE ANFRAGE

1.    Aus  welchen Gründen  besteht kein  vollständiger und  verlässlicher Überblick über das Beschaffungsvolumen?

2.    Aus welchen Gründen wurde keine regelmäßige, risikoorientierte Kontrolle ausgewählter Beschaffungen durchgeführt?

3.    Aus welchen Gründen wurden bei mehr als der Hälfte der vom Rechnungshof geprüften   Beschaffungsfälle   keine  Preisangemessenheitsprüfung  durchgeführt?

4.      Aus welchen Gründen wurden mehr als die Hälfte der vom Rechnungshof geprüften Beschaffungsfälle nicht dokumentiert?

5.      Aus welchen Gründen wurden in 39% der vom Rechnungshof geprüften Beschaffungsfälle keine Vergleichsangebote eingeholt?

6.      Um welche Beschaffungsfälle hat es sich dabei konkret gehandelt?

7.      Um welche Unternehmen hat es sich dabei konkret gehandelt?

8.      Wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen?

9.      Aus welchen Gründen wurden in 29% der vom Rechnungshof geprüften Beschaffungsfälle keine Bedarfsprüfung durchgeführt?

10.  Um   welche Beschaffungsfälle hat es sich dabei konkret gehandelt?

11.  Um welche Unternehmen hat es sich dabei konkret gehandelt?

12.  Wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen?

13.  Aus   welchen Gründen wurden 15% der vom Rechnungshof geprüften Beschaffungsfälle unvollständig dokumentiert?

14.  Um welche Beschaffungsfälle hat es sich dabei konkret gehandelt?

15.  Um welche Unternehmen hat es sich dabei konkret gehandelt?

16.  Wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen?

17.  Aus   welchen Gründen wurden bei 8% der vom Rechnungshof geprüften Beschaffungsfälle die Vorschreibungspflichten gegenüber der Beschaffungsabteilung und der internen Revision nicht eingehalten?

18.  Um welche Beschaffungsfälle hat es sich dabei konkret gehandelt?

19.  Um welche Unternehmen hat es sich dabei konkret gehandelt?

20.  Wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen?

21.Aus welchen Gründen wurden Auftrag, Inhalt und Ergebnisse der von dem BMI-Berater, Christoph Ulmer, geführten Bietergespräche nicht dokumentiert?

22.  Wie   viele Personen der „Ressortleitung“ sind in den Genuss des am 16. Mai  2010 mit einem Unternehmensberater abgeschlossenen Werkvertrages gekommen?

23.  Welche Personen genau waren dies?

24.  Aus   welchen Gründen fehlt diesbezüglich ein detaillierter Stunden- und Leistungsnachweis für die von dem Berater erbrachten Leistungen?

25.  Aus welchen Gründen wurde diesbezüglich die Preisangemessenheit nicht überprüft?

26.  Was war der genaue Inhalt des Vergleiches welcher zur einvernehmlichen Auflösung des Werkvertrages geführt hat?

27.  Welche    Rechtsanwaltskanzlei wurde im Zuge der Vertragsauflösung konsultiert?


28.  Wie hoch waren die Kosten für die Expertisen der Rechtsanwaltskanzlei,
welche im Zuge der Vertragsauflösung konsultiert wurde?

29.  Von wem wurde dem BMI das Unternehmen empfohlen, welches den Auftrag
in Höhe von 99.999,99 € exkl. USt zur Erbringung der benötigten
Druckleistungen bezüglich der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung, alle auf Grundlage des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetze basierenden Erledigungen mit den Mindestanforderungen der Amtssignatur auszustatten, erhielt?

30.  Welches Unternehmen hat den diesbezüglichen Auftrag erhalten?

31.  Welchen Reformbedarf sehen Sie im Zusammenhang mit dem Umstand, dass
der Leiter der Sektion IV im Bundesministerium für Inneres zuständig für die Vergabe von Dienstleistungen und Beschaffungen gleichzeitig Vorgesetzter
der internen Revision und des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ist?

In formeller Hinsicht wird gemäß §61 Abs. 3 GO-BR die dringliche Behandlung dieser Anfrage verlangt.