2941/J-BR/2013
Eingelangt am 14.03.2013
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Dringliche Anfrage
der Bundesräte Mühlwerth, Dönmez
und weiterer Bundesräte
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Selbstbedienungsladen Bundesministerium für Inneres
Nach intensiver Prüfungstätigkeit legte der Rechnungshof (RH) am 11. März 2013 den Bericht 2013/2 vor. In diesem wurde unter anderem die Vergabepraxis des Bundesministeriums für Inneres (BMI) behandelt.
Unter dem Titel „Vergabepraxis im BMI mit Schwerpunkt Digitalfunk“ kommt der Rechnungshof zu einer für das BMI desaströsen Bewertung:
„Das BMI hatte keinen vollständigen und verlässlichen Überblick über sein Beschaffungsvolumen. Das gemäß einer an die Europäische Kommission zu meldenden Statistik angegebene Beschaffungsvolumen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen für 2010 umfasste rd. 72 Mio. EUR exkl. USt und erreichte demnach das höchste aller Ressorts. Es ergab sich aus mehr als 15.000 Beschaffungsfällen, wovon der überwiegende Teil eine Auftragssumme unter 100.000 EUR — dem 2010 gültigen Schwellenwert für Direktvergaben — aufwies.“
„Eine regelmäßige, risikoorientierte Kontrolle ausgewählter Beschaffungen führte das BMI jedoch nicht durch. In mehr als der Hälfte der vom RH nach einem risikoorientierten Ansatz ausgewählten und überprüften Beschaffungsfälle zeigten sich Mängel im Hinblick auf die Einhaltung von internen Vorgaben, insbesondere fehlende Vergleichsangebote und Preisangemessenheitsprüfungen sowie unzureichende Dokumentation. In einigen Fällen verletzte das BMI auch Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, bspw . durch unzulässige Direktvergaben. “
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres folgende
DRINGLICHE ANFRAGE
1. Aus welchen Gründen besteht kein vollständiger und verlässlicher Überblick über das Beschaffungsvolumen?
2. Aus welchen Gründen wurde keine regelmäßige, risikoorientierte Kontrolle ausgewählter Beschaffungen durchgeführt?
3. Aus welchen Gründen wurden bei mehr als der Hälfte der vom Rechnungshof geprüften Beschaffungsfälle keine Preisangemessenheitsprüfung durchgeführt?
4. Aus welchen Gründen wurden mehr als die Hälfte der vom Rechnungshof geprüften Beschaffungsfälle nicht dokumentiert?
5. Aus welchen Gründen wurden in 39% der vom Rechnungshof geprüften Beschaffungsfälle keine Vergleichsangebote eingeholt?
6. Um welche Beschaffungsfälle hat es sich dabei konkret gehandelt?
7. Um welche Unternehmen hat es sich dabei konkret gehandelt?
8. Wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen?
9. Aus welchen Gründen wurden in 29% der vom Rechnungshof geprüften Beschaffungsfälle keine Bedarfsprüfung durchgeführt?
10. Um welche Beschaffungsfälle hat es sich dabei konkret gehandelt?
11. Um welche Unternehmen hat es sich dabei konkret gehandelt?
12. Wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen?
13. Aus welchen Gründen wurden 15% der vom Rechnungshof geprüften Beschaffungsfälle unvollständig dokumentiert?
14. Um welche Beschaffungsfälle hat es sich dabei konkret gehandelt?
15. Um welche Unternehmen hat es sich dabei konkret gehandelt?
16. Wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen?
17. Aus welchen Gründen wurden bei 8% der vom Rechnungshof geprüften Beschaffungsfälle die Vorschreibungspflichten gegenüber der Beschaffungsabteilung und der internen Revision nicht eingehalten?
18. Um welche Beschaffungsfälle hat es sich dabei konkret gehandelt?
19. Um welche Unternehmen hat es sich dabei konkret gehandelt?
20. Wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen?
21.Aus welchen Gründen wurden Auftrag, Inhalt und Ergebnisse der von dem BMI-Berater, Christoph Ulmer, geführten Bietergespräche nicht dokumentiert?
22. Wie viele Personen der „Ressortleitung“ sind in den Genuss des am 16. Mai 2010 mit einem Unternehmensberater abgeschlossenen Werkvertrages gekommen?
23. Welche Personen genau waren dies?
24. Aus welchen Gründen fehlt diesbezüglich ein detaillierter Stunden- und Leistungsnachweis für die von dem Berater erbrachten Leistungen?
25. Aus welchen Gründen wurde diesbezüglich die Preisangemessenheit nicht überprüft?
26. Was war der genaue Inhalt des Vergleiches welcher zur einvernehmlichen Auflösung des Werkvertrages geführt hat?
27. Welche Rechtsanwaltskanzlei wurde im Zuge der Vertragsauflösung konsultiert?
28. Wie hoch
waren die Kosten für die Expertisen der Rechtsanwaltskanzlei,
welche im Zuge der Vertragsauflösung konsultiert wurde?
29.
Von wem wurde
dem BMI das Unternehmen empfohlen, welches den Auftrag
in Höhe von 99.999,99 € exkl. USt zur Erbringung der benötigten
Druckleistungen bezüglich der Erfüllung der gesetzlichen
Verpflichtung, alle auf Grundlage des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetze
basierenden Erledigungen mit den Mindestanforderungen der Amtssignatur
auszustatten, erhielt?
30. Welches Unternehmen hat den diesbezüglichen Auftrag erhalten?
31. Welchen Reformbedarf sehen
Sie im Zusammenhang mit dem Umstand, dass
der Leiter der Sektion IV im Bundesministerium für Inneres zuständig
für die Vergabe von Dienstleistungen und Beschaffungen gleichzeitig
Vorgesetzter
der internen Revision und des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und
Korruptionsbekämpfung ist?
In formeller Hinsicht wird gemäß §61 Abs. 3 GO-BR die dringliche Behandlung dieser Anfrage verlangt.