2945/J-BR/2013

Eingelangt am 23.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der BundesrätInnen Marco Schreuder, Elisabeth Kerschbaum; Efgani Dönmez

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Menschenrechtspolitik des Außenministeriums in Bezug auf homophobe Gesetzgebung in Uganda und Russland

BEGRÜNDUNG

In Uganda ist Homosexualität illegal und mit entsprechenden Strafen belegt. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Österreich weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt, Der ostafrikanische Staat Uganda ist schon jetzt einer der schlimmsten Verfolgerstaaten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender. Nun soll eine Gesetzesnovelle eine weitere Verschärfung bringen, die sogar die Todesstrafe beinhaltet. Das Anti-Homosexuellen Gesetz verstößt gegen die ugandische Verfassung. Diese verpflichtet den Staat, Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen zu schützen. Zudem ist das Gesetz ein unmittelbarer Verstoß gegen das Recht auf Schutz vor Diskriminierung (Artikel 21), das Recht auf Privatsphäre (Artikel 27), das Recht auf Meinungsfreiheit (Artikel 29), den Schutz von Minderheiten (Artikel 36) und das Rechtschutzprinzip (Artikel 38), das allen Menschen in Uganda zusteht.

In Russland soll Propaganda für Homosexualität unter Strafe gestellt werden. Schwule und Lesben werden im flächenmäßig größten Land der Erde seit jeher verfolgt und drangsaliert. Dieses Gesetz, das den Segen des Präsidenten hat und das seine Partei Einig Russland deshalb wohl in den nächsten Monaten verabschieden wird, wird die Lage der Homosexuellen in Russland weiter verschärfen. Denn künftig kann selbst das Hissen der Regenbogenfahne als ihr Symbol und jede Aufklärung über Homosexualität in der Öffentlichkeit bestraft werden.

 

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE

1.   Wie wollen Sie in Zukunft sicherstellen, dass die sich abzeichnende inkonsistente Linie der österreichischen Vertretungen, was die Unterstützung von LGBT-MenschenrechtsverteidigerInnen betrifft, sieh nicht nachteilig auf die Wahrnehmung einer kohärenten Außen- und Europapolitik in Menschenrechtsfragen auswirkt?

2.    Haben Sie oder werden Sie als Außenminister Stellung zu den geplanten Verschärfungen in Uganda und Russland beziehen?

3.   Wenn ja, wie lautete diese Stellung, bzw. wird diese Stellungnahme lauten?

4.    Wird das österreichische Außenministerium gegen das völkerrechtswidrige Gesetz und die Behandlung der Homosexuellen in Russland protestieren?

5.   Wenn ja, mit welchen Mitteln?

6.    Wenn nein, wieso nicht?

7.   Wird sich das österreichische Außenministerium gegen die Verschärfungen in Uganda aussprechen?

8.   Wenn ja, wann?

9.   Wenn nein, wieso nicht?

10. Da Uganda ein Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ist: Wird die geplante Gesetzgebung gegen Homosexuelle Auswirkungen auf diese Zusammenarbeit haben?

11.Wenn ja, welche Auswirkungen sind das?