2950/J-BR/2013

Eingelangt am 26.06.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringliche Anfrage

 

des Bundesrates Gerd Krusche

und weiterer Bundesräte                                                   

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Konkurs des Baukonzerns „Alpine“

Der im Juni 2013 eröffnete Konkurs des Baukonzerns „Alpine“ hat das Potenzial, die größte Insolvenz-Causa in der Wirtschaftsgeschichte der 2. Republik zu werden. Mit    über 2,5 Mrd. € Schulden, ca. 15.000 Arbeitnehmern und 1.500 gefährdeten Lieferanten mit abermals 7.500 Arbeitnehmern, die leicht und unverschuldet in den Strudel dieses Konkurses schlittern können, sind die Kennziffern dieser Insolvenz auch sehr beeindruckend – in negativer Dimension leider! Die verfehlte Regierungspolitik hat hier Wesentliches dazu beigetragen, denn seit Jahren werden Millionen Euro an EU-Pleitestaaten verschenkt, aber im eigenen Land Investitionen  für Infrastruktur und Bauten stetig minimiert. Dieses „Zurückfahren" von Straßen-, Tunnel- und Wohnbau unterstützt keinen Baukonzern.

Der österreichische Steuerzahler haftet bereits zu 50 Prozent für 300 Millionen Euro Kredit - also für 150 Millionen Euro. Das ist die Kreditsumme, welche die Alpine bei rund 50 österreichischen Banken offen hat. Was der österreichische Steuerzahler davon letztlich zu zahlen haben wird, hängt davon ab, welche Quote im Sanierungsplan festgelegt wird. Man kann nur hoffen, dass die als größte Insolvenz der 2. Republik bezeichnete Pleite der Alpine nicht im Endeffekt vom österreichischen Arbeitnehmer doppelt und dreifach bezahlt werden muss.

So wie es aussieht, bekommt jetzt die SPÖ-nahe PORR AG möglicherweise den zweitgrößten Baukonzern zu einem Schnäppchenpreis. Die SPÖ war immer bestens vernetzt mit der PORR AG und kann sich dann mit den Rettern der Arbeitsplätze schmücken. Die vielen ÖVP-nahen Zulieferfirmen und deren Mitarbeiter wird wohl keiner retten. Ex-SPÖ-Kanzler Gusenbauer, welcher von 2009 bis 2010 im Aufsichtsrat der Alpine saß, hat gerade noch rechtzeitig das sinkende Schiff verlassen?

Wenn man nun hört, dass der Konkurs zu erwarten war: AK-Präsident Haneder aus NÖ, im Zivilberuf Mitarbeiter und Betriebsrat der Alpine, erklärte am 25. Juni 2013 im Ö1 Morgenjournal, dass die Entwicklung in den letzten (4!) Jahren offenbar verschlafen wurde und der Konkurs keinesfalls überraschend sei, wenn österreichische Leitbetriebe mit einem professionellen Einkaufsmanagement die Alpine in den letzten Monaten schon gemieden haben, um sich die Probleme eines bevorstehenden Unternehmens-Crashes nicht anzutun und wenn man sich in Erinnerung ruft, dass noch im Mai eine Krisenbesprechung in Madrid stattfand, wo  der Haupteigentümer die kritische Situation und die Alternativen klar dargestellt hat, so ist die Überraschtheit der rot-schwarzen Koalitionsregierung samt ihrem  hektischen Reagieren ein Zeugnis einer nicht vorhandenen Wirtschaftspolitik. In einem Laissez-faire-Staat wäre die unkoordinierte Reaktion erklärlich, in Österreich mit seiner Ministerialdichte, regulierungswilligen Kammern und zahllosen Verbänden mit wirtschafts- und betriebswirtschaftlichen Stäben ist der Überraschungseffekt aber ein Zeichen von politischem Dilettantismus, peinlicher Hilflosigkeit und praktizierter Naivität. Einen Konkurs, der auf einen mit so hoher Wahrscheinlichkeit zukommt, so lange zu verdrängen bis es mit all seiner zerstörerischen Wirkung eintritt, zeugt von einem hohen Maß an Realitätsverweigerung. Die Regierung hat einmal mehr ihre Realitätsferne bewiesen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Arbeit und Soziales folgende

DRINGLICHE ANFRAGE

1.    Wie wirkt sich die Insolvenz des Baukonzerns Alpine auf den österreichischen Arbeitsmarkt aus?

2.    Wie viele Zulieferfirmen sind aufgrund der Insolvenz des Baukonzerns Alpine aus dem KMU-Bereich gefährdet?

3.    Wie viele Arbeitnehmer dieser Zulieferfirmen sind von dieser Insolvenz betroffen?

4.    Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um die Existenz dieser betroffenen Arbeitnehmer zu sichern?

5.    Wie hoch ist die Gesamthöhe der Rücklagen Ihres Ministeriums?

6.   Wie viel Prozent dieser Rücklagen werden für das Konjunkturpaket aufgelöst?

In formeller Hinsicht wird gemäß §61 Abs. 3 GO-BR die dringliche Behandlung dieser Anfrage verlangt.