2957/J-BR/2013
Eingelangt am 18.07.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der
Bundesräte Gottfried Kneifel,
Kolleginnen und Kollegen
an die
Bundesministerin für Justiz
betreffend Zahlen und Daten
In der österreichischen Verfassung sind Grund- und Freiheitsrechte festgeschrieben, die in unserem Rechtsstaat einen sehr hohen Stellenwert haben. Aus den unterschiedlichsten Gründen sind Menschen jedoch oft für einen bestimmten Zeitraum in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt, sei es, dass sie sich in Strafhaft befinden oder ihnen Aufenthalts- oder Kontaktverbote gerichtlich auferlegt wurden, sei es, dass z. B. eine optische und akustische Überwachung vorgenommen wurde. Eine ungefähre Aufstellung über die Anzahl der betroffenen Personen erscheint in diesem Zusammenhang von Interesse.
Daher stellen die Unterzeichneten Bundesräte an die Bundesministerin für Justiz folgende
1. Wie viele Personen waren mit Stichtag 30. Juni 2013 in österreichischen Strafvollzugsanstalten (Justizanstalten bzw. landesgerichtlichen Gefangenenhäusern) inhaftiert?
a) wie viele davon in Strafhaft?
aa) wie viele davon im Maßnahmenvollzug:
1) in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher,
2) in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher,
3) in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter
b) wie viele davon in Untersuchungshaft?
2. Wie viele Personen waren im Zuge der Strafhaft
a) erstmalig
b) zum zweiten Mal
c) zum dritten Mal
d) zum vierten Mal
e)
zum fünften Mal und öfters
inhaftiert?
3. Wie hat sich die Anzahl der Verurteilten und der Untersuchungshäftlinge in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Bitte getrennte Angabe zum selber vergleichbaren Stichtag.
4. Wie hat sich die Anzahl der betroffenen Jugendlichen (14-18 Jahre) und der jungen Erwachsenen (bis 21 Jahre) entwickelt?
5. Belagzahlen aller Justizanstalten nach Standorten zum Stichtag 30. Juni 2013. Bitte jeweils getrennt nach Geschlechtern.
6. Wie viele Personen waren zum Stichtag 30. Juni 2013 in Einrichtungen für
a) geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21 StGB)
b) entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher (§ 22 StGB)
c)
gefährliche Rückfallstäter (§ 23 StGB)
angehalten?
7. Wie viele
Personen befanden sich zum Stichtag 30.6.2013
sowie im gesamten Jahr
2012 im elektronisch überwachten Hausarrest (§ 156 b StVG)?
8. Wie viele gerichtliche
a) Wegweisungen (§ 382 b Abs. 1 Z 1 EO)
b) Rückkehrverbote (§ 382 b Abs. 1 Z 2 EO)
c) Aufenthaltsverbote (§ 382 e Abs. 1 Z 1 EO)
d) Kontaktverbote (§ 382 e Abs. 1 Z 2 EO)
wurden durch Einstweilige Verfügung erlassen, und zwar in den Jahren 2010, 2011 und 2012?
9. Wie vielen Personen wurde seit 2003 ein Sachwalter (Verlauf der Anzahl der Entscheidungen pro Kalenderjahr) bestellt?
Wie vielen davon für „alle Angelegenheiten“?
10. Gegen wie viele Personen wurde
a) die Überwachung von Nachrichten (§ 134 Z 3 StPO)
b) die optische und akustische Überwachung (§ 134 Z 4 StPO) in den Jahren 2010, 2011 und 2012 bis zum Stichtag 30. Juni 2013
gerichtlich bewilligt?