2960/J-BR/2013

Eingelangt am 19.12.2013
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Hermann Brückl

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Ungleichbehandlung bei der Gewährung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages aufgrund des gestaffelten Ferienbeginns

 

 

Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt derzeit 494.- Euro, zudem gilt ein gestaffelter Kinderzuschlag, sofern für ein oder mehrere Kind/er für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen wurde,

Der Arbeitgeber oder die pensionsauszahlende Stelle kann auf Grund einer Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag (inklusive Kinderabsatzbetrag) bereits während des Kalenderjahres berücksichtigen.

Problematisch wird es, wenn der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag bereits während des Kalenderjahres berücksichtigt, d.h. anteilsmäßig ausgezahlt, wird, aufgrund eines (in Wien, Niederösterreich und Burgenland) noch im Juni abgeschlossenen letzten Schuljahres, mit dem der Anspruch auf Kinderbeihilfe erlischt, aber die 7-monatige Auszahlung für die Kinderbeihilfe nicht erreicht wird.

Laut dem Wiener Schulgesetz beginnen die Hauptferien an dem Samstag, der frühestens auf den 28. Juni und spätestens auf den 4. Juli fällt, d.h. es gibt Jahre in denen die Schulpflicht und damit für bestimmte Kinder der Bezug der Familienbeihilfe noch im Juni endet. Den Betroffenen wird in diesen Fällen die Rückzahlung des (zu Unrecht) bezogenen Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages verlangt.

Aufgrund des gestaffelten Ferienbeginn mit einer Regelung, dass in Wien NÖ und Burgenland das Schuljahr in manchen Jahren noch im Juni endet (so beispielsweise in den Jahren 2008 und 2012), kommt es somit in manchen Jahren zu einer österreichweiten Ungleichbehandlung abhängig rein davon, wo man wohnt und in welchem Jahr die Schule abgeschlossen wird.

Betroffene Familien aus Wien, NÖ und Burgenland müssen durch den Schulschluss im Juni während des Jahres bezogene Alleinverdiener- und Alleinerzieherab-setzbetrag zurückzahlen, die übrigen Bundesländer, deren Schuljahr immer erst im Juli endet, sind davon nicht betroffen. Betroffen sind in diesen Fällen finanzschwache Familien, für die diese Rückzahlung eine große Belastung darstellt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Finanzen folgende


ANFRAGE

 

1.     Wie viele Personen haben jeweils seit dem Jahr 2008 in den einzelnen Bundesländern den Alleinerzieherabsetzbetrag erhalten?

2.     Bei wie vielen dieser Personen wurde der Alleinerzieherabsetzbetrag bereits während des Jahres berücksichtigt?

3.     In wie vielen Fällen musste jeweils seit dem Jahr 2008 der Alleinerzieher-absetzbetrag zurückgezahlt werden, weil die Kinderbeihilfe weniger als 7 Monate bezogen wurde?

4.     Aus welchen Bundesländern kommen wie viele Personen, die den Alleinerzieherabsetzbetrag jeweils seit dem Jahr 2008 zurückzahlen mussten?

5.     Wie viele Personen aus Wien, NÖ oder Burgenland waren von der Zurückzahlung des Alleinerzieherabsetzbetrages betroffen, da das Schuljahr Ende Juni und somit der Anspruch auf Auszahlung der Familienbeihilfe mit Juni geendet hat?

6.     Wie sehen Sie die Tatsache, dass allein der frühere Schulschuss in Wien NÖ und Burgenland bei der Rückzahlung des Alleinerzieherabsetzbetrages zu einer Ungleichbehandlung und zu Härtefällen mit den übrigen Bundesländern führen kann?

7.     Sind hier Änderungen, eventuell die Gewährung des Alleinerzieherabsetz-betrages jedenfalls bis zum Ende des Schulbesuches, geplant?

8.     Wie viele Personen haben jeweils seit dem Jahr 2008 in den einzelnen Bundesländern den Alleinverdienerabsetzbetrag erhalten?

9.     Bei wie vielen dieser Personen wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag bereits während des Jahres berücksichtigt?

10.  In wie vielen Fällen musste jeweils seit dem Jahr 2008 der Alleinverdiener-absetzbetrag zurückgezahlt werden, weil die Kinderbeihilfe weniger als 7 Monate bezogen wurde?

11.  Aus welchen Bundesländern kommen wie viele Personen, die den Alleinverdienerabsetzbetrag jeweils seit dem Jahr 2008 zurückzahlen mussten?

12.  Wie viele Personen aus Wien, NÖ oder Burgenland waren von der Zurückzahlung des Alleinverdienerabsetzbetrages betroffen, da das Schuljahr Ende Juni und somit der Anspruch auf Auszahlung der Familienbeihilfe mit Juni geendet hat?

13.  Wie sehen Sie die Tatsache, dass allein der frühere Schulschuss in Wien NÖ und Burgenland bei der Rückzahlung des Alleinverdienerabsetzbetrages zu einer Ungleichbehandlung und zu Härtefällen mit den übrigen Bundesländern führen kann?

14.  Sind hier Änderungen, eventuell die Gewährung des Alleinverdienerabsetz-betrages jedenfalls bis zum Ende des Schulbesuches, geplant?