2981/J-BR/2014

Eingelangt am 26.03.2014
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Herbert

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend die E2a-Planstellen der zur Schließung anstehenden Polizeiinspektionen

 

Im Zuge der angekündigten Polizeiinspektions(PI)-Schließungen ergibt sich die Frage, was mit den freiwerdenden Planstellen passiert. Während die E2b-Planstellen im jeweiligen SPK bzw. BPK verbleiben sollen und diese auch organisatorisch leicht und beliebig verschiebbar sind, ist es bei den betreffenden E2a-Planstellen nicht so einfach. Zum einen, weil sich die Grundlage der Systemisierung (Leitung einer PI als Kommandant bzw. dessen Stellvertreter, sowie die zugeordneten qualifizierten Sachbearbeiter) ausschließlich auf die betreffende PI bezieht und natürlich bei deren Schließung sowohl die Kommandoebene wie auch die Ebene der qualifizierten Sachbearbeiter organisatorisch wegfällt, andererseits diese Organisationsebenen in einer anderen PI des betreffenden SPK bzw. BPK nicht zusätzlich eingefügt werden können, weil eben dort diese Funktionen planstellenmäßig schon bestehen und Mehrfachfunktionen über den festgelegten E2a-Personalstand (z.B. ein weiterer PI-Kommandant oder zusätzliche qualifizierten Sachbearbeiter) weder organisatorisch noch dienstrechtlich vorgesehen sind.   

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Wie viele E2a-Planstellen sind von den angekündigten 138 PI-Schließungen betroffen (aufgeschlüsselt auf die betreffenden PI samt den jeweiligen Bewertungen dieser betroffenen E2a-Planstellen)?
  2. Werden diese freiwerdenden Planstellen in andere Bereiche verschoben?
  3. Wenn ja, wohin (aufgeschlüsselt auf die neu zugeordneten Bereiche)?
  4. Wenn nein, werden dieser Planstellen ersatzlos gestrichen?
  5. Wenn diese Planstellen ersatzlos gestrichen werden, was passiert mit den freiwerdenden Kontrollingpunkte bzw. wo werden diese im Bereich des BM.I neu verwendet (aufgeschlüsselt auf die neuen Verwendungsbereiche und Funktionen, die mit diesen Kontrollingpunkten geschaffen werden)?
  6. Gibt es eine sonstige Veränderung in Bezug auf die zukünftige Verwendung der damit im Zusammenhang stehenden Kontrollingpunkte?
  7. Wenn ja, wie sehen diese Veränderungen aus?

 

  1. Wirkt sich eine solche Streichung oder Veränderung der Kontrollingpunkte auf das Budget des BM.I aus?
  2. Wenn ja, wie und in welchem Ausmaß?
  3. Entstehen dadurch finanzielle Mehrbelastungen im Bereich der LPD?
  4. Wenn ja, wie sehen diese aus?
  5. Wenn ja, wie werden diese finanziert?
  6. Wenn durch die Streichung von Kontrollingpunkten finanzielle Budgetmittel freiwerden, wie werden diese zukünftig verwendet?