2981/J-BR/2014
Eingelangt am 26.03.2014
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ANFRAGE
des Bundesrates Herbert
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die E2a-Planstellen der zur Schließung anstehenden Polizeiinspektionen
Im Zuge der angekündigten Polizeiinspektions(PI)-Schließungen ergibt sich die Frage, was mit den freiwerdenden Planstellen passiert. Während die E2b-Planstellen im jeweiligen SPK bzw. BPK verbleiben sollen und diese auch organisatorisch leicht und beliebig verschiebbar sind, ist es bei den betreffenden E2a-Planstellen nicht so einfach. Zum einen, weil sich die Grundlage der Systemisierung (Leitung einer PI als Kommandant bzw. dessen Stellvertreter, sowie die zugeordneten qualifizierten Sachbearbeiter) ausschließlich auf die betreffende PI bezieht und natürlich bei deren Schließung sowohl die Kommandoebene wie auch die Ebene der qualifizierten Sachbearbeiter organisatorisch wegfällt, andererseits diese Organisationsebenen in einer anderen PI des betreffenden SPK bzw. BPK nicht zusätzlich eingefügt werden können, weil eben dort diese Funktionen planstellenmäßig schon bestehen und Mehrfachfunktionen über den festgelegten E2a-Personalstand (z.B. ein weiterer PI-Kommandant oder zusätzliche qualifizierten Sachbearbeiter) weder organisatorisch noch dienstrechtlich vorgesehen sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: