2983/J-BR/2014

Eingelangt am 10.04.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Bundesräte Dr. Brunner, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Verwendung von eichfähigen Waagen für schulärztliche Untersuchungen ‒ Schikane von Schulen und Gemeinden

Mit Schreiben vom 14.2.2014 hat Ihr Ressort eine Weisung an alle    Landesschulräte verbreitet, in der diese angewiesen werden, künftig für schulärztliche Untersuchungen nur noch geeichte Waagen zu verwenden. Das Einhalten dieser Verpflichtung solle von der Eichbehörde auch an Schulen in Hinkunft regelmäßig kontrolliert werden.

Praktischerweise geben sie dann auch gleich eine Empfehlung für eine bestimmte Waage (Marke und Hersteller) mit einem Kaufpreis von 331,50 EUR excl. MwSt. ab und benennen die Kosten für Eichung und Kalibrierung. Diese Kosten sind von den Schulen selbst zu tragen.

Sie schreiben weiter, dass die Schulleitung die Aufgabe hat, alle 2 Jahre eine Eichung durchzuführen.

In Summe kostet das die Gemeinden als Schulerhalter für die insgesamt 4.500 Pflichtschulen mehrere hunderttausend Euro.

Auch der Informationsweg ‒ das Bildungsministerium schreibt an die Landesschulräte, diese an die Bezirksschulräte, diese wieder an die   Schulleitungen, die dann wieder die Schulerhalter ‒ also die Gemeinden ‒ informieren sollen ‒ scheint ein besonderes Beispiel an Bürokratie zu sein.

Die unterzeichnenden Bundesräte stellen daher an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die nachstehende

 

Anfrage:

 

1.   Wie hoch sind die Kosten für die Gemeinden als Schulerhalter, die ihnen für die Anschaffung der geeichten Waagen entstehen?

2.   Wie hoch sind die Kosten, die jedes zweite Jahr für die Eichung dieser Waagen entstehen?


3.   Was ist der Zweck, dass diese Waagen teuer geeicht sein müssen?

4.    Was kostet eine „normale“ Waage im Fachgeschäft, die den gewünschten Anforderungen entsprechen würden?

5.   Würde Ihrer Ansicht nach eine solche „normale“ Waage ausreichen um zu zeigen, ob ein Schüler beispielsweise übergewichtig ist und dass er im Interesse seiner Gesundheit etwas dagegen unternehmen muss?

6.   Warum geben Sie eine Empfehlung für eine konkrete Waage mit Marke und Hersteller ab?

7.   Gab es diesbezüglich eine Ausschreibung?

8.   Gibt es noch andere Anbieter solcher Waagen?

9.    Finden Sie den Informationsweg (Bildungsministerium - Landesschulrat- Bezirksschulrat - Schulleitung - Schulerhalter) angemessen und sinnvoll?