2984/J-BR/2014

Eingelangt am 10.04.2014
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ANFRAGE

 

 

des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA

und weiterer Bundesräte

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend der für die Universität Wien zur Verfügung stehenden Budgetmittel.

 

Zweck der Universität ist die forschungsgebundene Lehre. Dies beinhaltet einerseits, dass Professoren die Möglichkeit zur Forschung geboten wird, andererseits, dass Studierende in Form von Lehrveranstaltungen an dieser Forschung partizipieren können. Offensichtlich sind die Forschungsgelder im Bereich des universitären Lehrangebots aber rückläufig, weil die Zahl der angebotenen Lehrveranstaltungen in den Geistes- und Kulturwissenschaften an der Universität Wien in den vergangenen 2-3 Jahren um bis zu 50% zurückgegangen sind.

 

Wenn nun 200 Millionen Euro für die universitäre Infrastruktur eingeplant werden – wie vom Wissenschaftsministerium angekündigt – so muss man auf die mangelhafte Qualität der Neu- und Ausbauten für die universitäre Infrastruktur in den letzten Jahren hinweisen.

 

Beispiel 1: Die WU Wien bezieht aufgrund qualitativer Baumängel von Neubauten innerhalb der letzten 30 Jahre das zweite komplett neu errichtete Gebäude, somit die dritte Adresse innerhalb dieses Zeitraumes.


Beispiel 2: Das Betriebswirtschaftszentrum war bereits bei Fertigstellung Anfang der 90er Jahre ein einfältiger Plattenbau. Die neuerlichen Investitionen in die Errichtung eines neuen Gebäudes am Oskar-Morgenstern-Platz soll nun die Lösung sein. Dies ist die dritte Adresse innerhalb von 20 Jahren.

 

Durch den Auszug von Instituten stehen Hörsäle an der Universität Wien zunehmend leer, obwohl dieses Gebäude den universitären Anforderungen des 21. Jh. besser entspricht, als so manches neu errichtete. Universitäre Immobilienprojekte zeichnen sich in Österreich durch Fehlinvestitionen und damit Fehlallokationen von Forschungsgeldern aus.

 

Durch die Abwanderung von Instituten an der Universität Wien geht zusätzlich der interdisziplinäre Campuscharakter verloren.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Wissenschaft Forschung und wirtschaft nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch sind die jährlichen Mietvorschreibungen für die Universität Wien in den Jahren 2010 – 2014 und für welche m² Fläche wird diese verrechnet?

 

2.    Wird in der Mietvorschreibung die Leerstehung der Hörsäle (Ferien- und Feiertage) berücksichtigt?

 

3.    Wie hat sich das Betreuungsverhältnis Professor zu Studierenden in den Geistes- und Kulturwissenschaften (nicht Naturwissenschaften) an der Universität Wien in den Jahren 2010 – 2014 entwickelt?

 

4.    Nach welcher statistischen Methode wird ein Betreuungsverhältnis ermittelt?


5.    Wie hoch sind die der Universität Wien überwiesenen Universitätsgelder von der öffentlichen Hand in den Jahren 2010 bis 2014; - aufgegliedert nach Fakultäten?

a.    Ist dafür ein Verwendungszeck vorgegeben und wenn ja, welcher?

 

6.    Inwieweit beeinflusst das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung das Angebot von Lehrveranstaltungen und Studienplänen in den Geistes- und Kulturwissenschaften an der Universität Wien?

 

7.    Inwieweit beeinflusst das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung das Angebot an Curricula an der Universität Wien?

 

8.    Werden in den Ferienmonaten und Feiertagen die Hörsäle der Universität Wien für Lehrveranstaltungen zur Verfügung gestellt und ist dies im universitären Konzept enthalten?

 

9.    Wie sieht das zukünftige Konzept für das Angebot von Lehrveranstaltungen und Studienplänen im Hauptgebäude der Universität Wien (Universitätsring 1, 1010 Wien) bis 2020 aus?

 

10. Welche Institute werden in den kommenden Jahren aus dem Hauptgebäude der Universität Wien noch ausgegliedert?