2985/J-BR/2014

Eingelangt am 10.04.2014
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA

und weiterer Bundesräte

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend der studienrechtlichen Bestimmungen an der Donau-Universität Krems.

 

Mit dem soeben beschlossenen Bundesgesetz erhält die außerordentliche Privatuniversität Donau-Universität Krems (DUK) die Möglichkeit zur Einrichtung von ordentlichen Doktoratsstudien (PhD).

Der Bologna-Prozess für die universitäre Ausbildung sieht im europäischen Hochschulraum und damit auch in Österreich die Implementierung einer dreistufigen Studienordnung mit ECTS Punkten wie folgt vor:

 

1.    Undergraduate Degree: Bakkalaureat (mind. 180 ECTS)

2.    Graduate Degree: Master (mind. 120 ECTS)

3.    Postgraduate Degree: PhD (3-jährig)

 

Die Donau-Universität Krems als privatwirtschaftlich organisierte Weiterbildungseinrichtung bietet gegen Bezahlung von EUR 10.000.- aufwärts unterschiedliche Mastertitel ab 60 ECTS Punkten an. Ein Bakkalaureatsstudium wird nicht angeboten. Die Zulassung zu den angebotenen Masterstudien hängt oftmals von einem persönlichen Gespräch ab. Mit der soeben geschaffenen gesetzlichen Möglichkeit zur Absolvierung eines ordentlichen Doktoratsstudium an der DUK werden die bestehenden angebotenen außerordentlichen Masterprogramme mit einem ordentlichen Studium (Doktoratsstudium) nunmehr vermischt. 

Damit entsteht die Befürchtung, dass mit der Absolvierung des außerordentlichen Masterstudiums an der DUK dies gleich als Zulassung für das neu errichtete Doktoratsstudium gilt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Nach welchen Kriterien erfolgt die Zulassung zu einem Doktoratsstudium an der Donau-Universität Krems?

 

2.    Nach welchen Kriterien erfolgt die Zulassung zu einem Masterstudium an der Donau-Universität Krems?

 

3.    Welcher Studienbeitrag ist für das Doktoratsstudium in Krems vorgesehen?

 

4.    Wie sehen Sie das Argument der Chancengleichheit in Bezug auf die Höhe der Studienbeiträge für Doktoratsstudien an der Donau-Universität Krems im Vergleich zu Doktoratsstudien an öffentlichen Universitäten in Österreich?

 

5.    Bezieht die Donau-Universität Krems zurzeit oder in Zukunft Gelder von der öffentlichen Hand?

 

6.     In welchem Ranking und an welcher Position in der Österreichischen und der Internationalen wissenschaftlichen Community findet man die Donau-Universität Krems?

 

7.    Wieviele habilitierte Universitätsprofessoren unterrichten an der DUK (nur interne Professoren)?

 

8.    Wie definiert das Ministerium für Wissenschaft einen Jungforscher, welcher lt. DUK-Gesetz für das Doktoratsstudium nunmehr zielorientiert ausgebildet werden soll?