3016/J-BR/2014

Eingelangt am 08.07.2014
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Anfrage

 

 

des Bundesrates Herbert

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend  Verwendung eines Blaulichts auf dem Dienstwagen des NÖ-Landeshauptmannes

 

 

Am 28. Februar 2014 kam es auf der A22 (Donauuferautobahn) zu einem folgenschweren Verkehrsunfall. Durch die umfangreichen Aufräumarbeiten im Unfallbereich kam es zu stundenlangen Verkehrsbehinderungen. Laut Augenzeugen fuhr gegen 9.00 Uhr das Fahrzeug mit dem Kennzeichen P-351LR, mit eingeschaltetem Blaulicht in der Rettungsgasse in Fahrtrichtung Wien. Dieses Fahrzeug ist das Dienstauto von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und laut Augenzeugen befanden sich neben dem Chauffeur, der Landeshauptmann selbst sowie eine Dame im Auto. Da der Unfall bereits ca. einige Stunden vorher passierte, war weder eine Hilfeleistung noch sonst eine Art des Einschreitens von Nöten. Laut Augenzeugen wollte das Regierungsauto offensichtlich lediglich rasch den Stau passieren. Laut Gesetz ist der Landeshauptmann berechtigt, dann Genehmigungen für das Benützen von Blaulicht von Personen oder Organisationen zu erteilen, wenn es aufgrund deren Tätigkeit für das Allgemeinwohl nützlich und erforderlich ist.

Laut Anfragebeantwortung im NÖ-Landtag durch LH Dr. Erwin Pröll wurde am angeführten Tag das Blaulicht in Absprache mit der zuständigen Polizeidienststelle in Betrieb genommen, weil es die einzige Möglichkeit war, im Rahmen eines Staatsbesuchs beim Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg rechtzeitig den gebuchten Linienflug (Economy Class) zu erreichen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

 

  1. Wer erteilte wann die Genehmigung für das Benützen des Blaulichtes am Regierungsfahrzeug des Landeshauptmannes?

 

  1. Wer gab am 28. Februar 2014 den Auftrag für die Verwendung des Blaulichtes?

 

  1. Wurde das Blaulicht am Dienstfahrzeug des NÖ Landeshauptmannes an diesem Tag tatsächlich in Absprache mit der zuständige Polizeidienststelle in Betrieb genommen?

 

  1. War die zuständige Polizeidienststelle dazu befugt?

 

  1. Ist die Begründung des NÖ-Landeshauptmannes, einen Flug zu einem Staatsbesuch rechtzeitig erreichen zu wollen, ausreichend, um eine Blaulicht zu verwenden und damit die Rettungsgasse zu befahren?

 

  1. Wenn ja, warum?

 

  1. Wenn nein, welche Schritte werden sie setzen, um so einen Missbrauch in Zukunft zu verhindern?

 

  1. Wie viele Dienstfahrzeuge von Regierungsmitgliedern der Bundesregierung haben ein behördlich genehmigtes Blaulicht bzw. die Genehmigung ein solches zu verwenden?

 

  1. Wie viele Dienstfahrzeuge von Regierungsmitgliedern der neun Landesregierungen haben ein behördlich genehmigtes Blaulicht bzw. die Genehmigung ein solches zu verwenden?