3016/J-BR/2014
Eingelangt am 08.07.2014
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Anfrage
des Bundesrates Herbert
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Verwendung eines Blaulichts auf dem Dienstwagen des NÖ-Landeshauptmannes
Am 28. Februar 2014 kam es auf der A22 (Donauuferautobahn) zu einem folgenschweren Verkehrsunfall. Durch die umfangreichen Aufräumarbeiten im Unfallbereich kam es zu stundenlangen Verkehrsbehinderungen. Laut Augenzeugen fuhr gegen 9.00 Uhr das Fahrzeug mit dem Kennzeichen P-351LR, mit eingeschaltetem Blaulicht in der Rettungsgasse in Fahrtrichtung Wien. Dieses Fahrzeug ist das Dienstauto von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und laut Augenzeugen befanden sich neben dem Chauffeur, der Landeshauptmann selbst sowie eine Dame im Auto. Da der Unfall bereits ca. einige Stunden vorher passierte, war weder eine Hilfeleistung noch sonst eine Art des Einschreitens von Nöten. Laut Augenzeugen wollte das Regierungsauto offensichtlich lediglich rasch den Stau passieren. Laut Gesetz ist der Landeshauptmann berechtigt, dann Genehmigungen für das Benützen von Blaulicht von Personen oder Organisationen zu erteilen, wenn es aufgrund deren Tätigkeit für das Allgemeinwohl nützlich und erforderlich ist.
Laut Anfragebeantwortung im NÖ-Landtag durch LH Dr. Erwin Pröll wurde am angeführten Tag das Blaulicht in Absprache mit der zuständigen Polizeidienststelle in Betrieb genommen, weil es die einzige Möglichkeit war, im Rahmen eines Staatsbesuchs beim Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg rechtzeitig den gebuchten Linienflug (Economy Class) zu erreichen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: