3022/J-BR/2014

Eingelangt am 24.07.2014
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Anfrage

 

 

des Bundesrates Brückl

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend durch Heirat erschlichene Aufenthaltstitel &cp=10034

&cp=10034

 

 

Für einen Aufenthaltstitel in Österreich machen einige Fremde alles Erdenkliche.

Unter anderem wird österreichischen Frauen vorgegaukelt, dass man verliebt sei und auf Heirat gedrängt. In Österreich nach der Hochzeit wird aber kein Familienleben im Sinne des Art. 8 EMRK geführt und die Frau verlassen.

So zurzeit zum Beispiel ein Fall eines türkischen Staatsbürgers bei der BH LINZ-Land, der durch das Eingehen einer Aufenthaltsehe und trotz Anzeige aus diesen Gründen gegen ihn in Österreich bleiben kann.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1.    Wie gedenken Sie solche Fälle zu bekämpfen?

2.    Wie viele derartige Verdachtsfälle / diesbezügliche Anzeigen gab es 2013?

3.    Wie viele dieser Fremden wurden 2013 ausgewiesen?

4.    Wie viele derartige Verdachtsfälle / diesbezügliche Anzeigen gab es 2014?

5.    Wie viele dieser Fremden wurden 2014 ausgewiesen?

6.    Warum dauert es mehrere Monate, dass ein solcher Fall bearbeitet wird?

7.    Warum wird den Anzeigen betreffend der Erschleichung des Aufenthaltstitels nicht nachgegangen?