3023/J-BR/2014
Eingelangt am 24.07.2014
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Anfrage
des Bundesrates Jenewein
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Zentrales Waffenregister
Die Wiener Zeitung berichtete am 30.6.2014 folgendes:
„Zentrales Waffenregister ab 1. Juli im Innenministerium vollständig.
Wien. (pech) Wie viele Waffen Herr und Frau Österreicher besitzen, konnte bisher nicht einmal verlässlich geschätzt werden. Das ändert sich aber ab sofort. Denn mit 1. Juli müssen nach einer EU-Richtlinie auch Gewehre (Kategorie C - mit gezogenem Lauf) an das Zentrale Waffenregister im Innenministerium gemeldet werden. Flinten (Kategorie D - mit glattem Lauf) aus dem Altbestand müssen nur bei einem Besitzerwechsel gemeldet werden. Waren vor sechs Monaten erst 81.000 Stück der Kategorie C in den Computern gespeichert, hat sich diese Zahl bis jetzt auf rund 366.800 mehr als vervierfacht, berichtete das Innenministerium. Alleine 100.000 dieser Langwaffen wurden in den vergangenen drei Wochen gemeldet.
Die bisher bei den Bezirkshauptmannschaften oder Bundespolizeidirektionen erfassten genehmigungspflichtigen Waffen wie Pistolen oder Revolver wurden automatisch mit Oktober 2012 in das neue Waffenregister übernommen. Nun ging es vor allem um die Gewehre, die von den Jägern, Schützen und Waffensammlern dezentral mit Formularen bei den Büchsenmachern gemeldet wurden. Die Meldung konnte aber auch online durchgeführt werden. (…)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie hoch waren bis jetzt die Kosten für das Zentrale Waffenregister?
2. Welcher Mehrwert entsteht jetzt dadurch für das Bundesministerium für Inneres?