3030/J-BR/2014

Eingelangt am 09.10.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Josef Sailer

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend die Aufnahme einer zahnärztlichen Untersuchung in den Mutter-Kind-Pass

Junge Mütter sowie Kinder brauchen unseren besonderen Schutz. Durch die Aufnahme einer zahnärztlichen Untersuchung in den Mutter-Kind-Pass kann werdenden und jungen Müttern der notwendige Zugang zu Informationen über die Pflege der Zähne von Säuglingen und Kleinkindern ermöglicht werden. Folgeschäden werden vermieden und damit verbunden kann ein Beitrag dazu geleistet werden, die Milchzähne möglichst lange zu erhalten und somit einen soliden Grundstein für ein gesundes Gebiss unserer Kinder zu legen.

Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält jede schwangere Frau mit Wohnsitz in Österreich einen Mutter-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr. Die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen Untersuchungen sind eine Gelegenheit zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten sowie zur Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes. Seit der Einführung im Jahre 1974 wurde das Mutter-Kind-Pass Programm kontinuierlich weiterentwickelt und dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung angepasst. Jedoch fehlt bis heute die zahnärztliche Untersuchung von Mutter und Kind. Seit Jahrzehnten bemühen sich Politik und Experten um die Aufnahme dieser Art von Untersuchung in das Angebot dieses Vorsorgeprogrammes. Auf Initiative des Salzburger ÖVP-Klubs hat der Salzburger Landtag beispielsweise schon im Jahr 2009 eine solche Aufnahme mittels Ersuchen der Landesregierung bzw. des zuständigen Bundesministeriums forciert. Aber auch die Einrichtung einer Interdisziplinären Expertenkommission zur Neuausrichtung des Angebotes des Mutter-Kind-Passes durch die österreichische Ärztekammer hat bislang noch nicht zum gewünschten Erfolg geführt.

Daher richten in diesem Zusammenhang die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Gesundheit nachstehende

Anfrage:

1.    Welche Vorschläge wurden durch die Interdisziplinäre Expertenkommission „Mutter - Kind - Pass“ an das zuständige Ministerium herangetragen?

2.    Warum konnten trotz Bemühens von Seiten der Politik und Experten noch keine Reformschritte dahingehend eingeleitet werden?

3.    Besteht die Absicht die Forderung nach Aufnahme einer zahnärztlichen Untersuchung in den Mutter-Kind-Pass umzusetzen, und wenn ja, in welchen Zeitraum soll dies geschehen?

4.    Welche zusätzlichen Kosten wird ein solches Vorhaben verursachen?